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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/07/pm_062.php 21.07.2022 12:47:15 Uhr 06.09.2024 10:20:09 Uhr

Manche Bilder gehören besser ins Fotoalbum

Städtische City Light Plakate machen auf Frist zum Führerscheintausch aufmerksam

Plakatmotiv für den Führerscheintausch

Wer noch einen Papierführerschein besitzt und zwischen 1959 und 1964 geboren wurde, muss diesen bis zum 19. Januar 2023 in einen EU-Kartenführerschein umtauschen. Unter dem Motto „Manche Bilder gehören besser ins Fotoalbum“ machen darauf ab dem 26. Juli 2022 stadtweit rund 120 City-Light-Plakate aufmerksam.
Die Kampagne nimmt den Faden aus dem Vorjahr auf. Damals waren die Jahrgänge 1953 bis 1958 zum Umtausch aufgefordert. Das Besondere dieses Mal: Der Dresdner Heiko Giese leiht dem Werbeplakat mit seinem alten Führerscheinbild sein Gesicht. Zuvor hatte die Stadt mit einem Aufruf alte Führerscheinfotos für die Werbekampagne gesucht. 15 Einsendungen mit schönen sowie originellen, die damalige Zeit dokumentierenden Bildern gingen ein. Das Gewinnerfoto wählte eine Jury aus Mitarbeiterinnen des Presseamtes und der Agentur Sandstein aus.
Heiko Giese hat seinen neuen EU-Kartenführerschein bereits beantragt, denn die Umtauschfrist für Papierführerscheininhaberinnen und -inhaber seines Jahrgangs (1959 bis 1964) läuft in weniger als einem halben Jahr ab. Seinen alten Führerschein hat er selbstverständlich als Erinnerungsstück behalten. Mehr als 30 Jahre lang war dieser bei jeder Fahrt dabei. Trotz etwas Wehmut sieht Heiko Giese auch die Vorteile des Kartenführerscheins. Anders als sein Papierführerschein passt der „Neue“ mit seinem Scheckkartenformat problemlos ins Portemonnaie und ist auch insgesamt wesentlich robuster. Ein erneuter Umtausch steht dann erst wieder in 15 Jahren an. Auf diese Zeit ist der EU-Kartenführerschein befristet, bevor er erneut beantragt werden muss. Wer also mit dem Umtausch noch nicht dran ist, sollte diesen auch nicht vorzeitig vornehmen. 
Anders sieht es hingegen bei denjenigen aus, die derzeit zum Umtausch aufgerufen sind. Hier wird zu einer möglichst zeitnahen Antragstellung geraten, um lange Wartezeiten in der Antragsbearbeitung zu vermeiden. 

Denn die ersten Erfahrungen der Fahrerlaubnisbehörde haben gezeigt: Ein großer Teil der Bürgerinnen und Bürger stellte den Antrag erst kurz vor Fristablauf. Durch das dann sehr hohe Antragsaufkommen in Verbindung mit den pandemiebedingten Einschränkungen verlängert sich die Bearbeitungszeit erheblich.
Die Antragstellung für den Führerscheintausch kann in der Regel per Post erfolgen. Das benötigte Antragsformular und wichtige weitere Informationen können unter www.dresden.de/fuehrerscheintausch heruntergeladen werden. Zusammen mit den einzureichenden Unterlagen ist es anschließend mit Unterschrift versehen an die Fahrerlaubnisbehörde zu senden. Nach der Antragsbearbeitung versendet die Behörde per Post den Gebührenbescheid sowie die Information, ab wann der neue EU-Kartenführerschein in der Fahrerlaubnisbehörde Hauboldstraße 7, 01239 Dresden abgeholt werden kann. Auch eine persönliche Beantragung in der Behörde ist nach Terminvereinbarung möglich.
Termine können online gebucht werden unter www.dresden.de/fuehrerscheintausch
Mit der Umtauschpflicht wird eine Vorgabe der Europäischen Union umgesetzt. Bis zum Jahr 2033 müssen dann auch alle anderen vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine in einheitliche EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden. Der Umtausch ist in verschiedene Fristen gestaffelt, um lange Wartezeiten und eine Überlastung der Behörden zu verhindern.