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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/11/pm_006.php 09.11.2021 16:49:14 Uhr 13.09.2024 11:18:09 Uhr

Alle können mit auf Klassenfahrt

Jobcenter und Sozialamt übernehmen Kosten einfach und unkompliziert

Klassenfahrten sind wichtige Highlights im Laufe eines Schuljahres: Schülerinnen und Schüler gehen gemeinsam auf Reisen, tauchen miteinander in neue Situationen ein und wachsen als Klasse zusammen. Damit alle Schülerinnen und Schüler daran teilhaben können und niemand zu Hause bleiben muss, weil der Familie das Geld dazu fehlt, gibt es das Bildungspaket, das im Jobcenter und Sozialamt erhältlich ist.

Das Bildungspaket bietet Familien mit geringem Einkommen Unterstützung für die Teilnahme an Klassenfahrten der Kinder. Die Kosten werden von Jobcenter bzw. Sozialamt vollständig übernommen, ein Eigenanteil muss nicht aufgebracht werden. Ein weiterer Vorteil: Die Förderung muss nicht gesondert beantragt werden, wenn bereits Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II, Sozialhilfe nach SGB XII, Wohngeld und/oder Kinderzuschlag bezogen wird. In diesen Fällen genügt es, wenn die Familie dem Jobcenter bzw. dem Sozialamt die Rechnung vorlegt. „Die Teilnahme an Klassenfahrten darf nicht am Einkommen der Eltern scheitern. Egal ob Querxenland oder London – eine unkomplizierte Kostenübernahme für Grundsicherungsempfangende durch die zuständige Behörde ist selbstverständlich und richtig.“ berichtet Frau Dr. Kaufmann, Bürgermeisterin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen.

Familien, die keine Sozialleistungen beziehen, aber möglicherweise allein aufgrund der Kosten für die Klassenfahrt kurzzeitig hilfebedürftig werden, sollten ihren Sonderbedarf vom Jobcenter prüfen lassen.
Übrigens: Das Bildungspaket umfasst noch weitere Leistungen für die gleichberechtigte Bildung und Teilhabe, darunter einen Zuschuss für den Schulbedarf (zweimal jährlich), Zuschüsse zur ergänzenden Lernförderung („Nachhilfe“ – nur auf vorherigen Antrag), Zuschuss für gemeinsames Mittagessen, Erstattung der Schülerbeförderungskosten (zum Beispiel für das neue Bildungsticket) und Zuschüsse für soziale Teilhabe (Sport, Spiel, Freizeit, Kultur).