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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/11/pm_001.php 08.11.2021 10:53:32 Uhr 13.09.2024 11:18:17 Uhr

Landeshauptstadt Dresden investiert in den Erhalt von Kita-Plätzen

An elf Kitas werden Sanierungs- und Umbaumaßnahmen vorgenommen

Die Landeshauptstadt Dresden investiert in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt rund 9,2 Millionen Euro in Sanierungs- und Umbaumaßnahmen in Dresdner Kitas. Hierzu gehören unter anderem auch die umfangreichen Baumaßnahmen an der Kita „Kinderhaus Tausendfuß“ in der Ockerwitzer Straße 19 a in Dresden-Cotta, die heute, Montag, 1. November 2021 beginnen.

Das Jugendsozialwerk Nordhausen e. V. betreibt die Kita und betreut dort auch Kinder mit schweren Mehrfachbehinderungen. Nun erhält die Kita einen Personenaufzug, wodurch das bestehende heilpädagogische Angebot der Kita dauerhaft gesichert und bedarfsgerecht ausgebaut werden kann. Derzeit ist die Betreuung der Kinder mit Behinderungen aufgrund der baulichen Voraussetzungen nur mit hohem Aufwand für das Kitapersonal möglich.

Im Rahmen der Baumaßnahmen sanieren und sichern Fachleute die komplette Außenanlage. Sie grenzen die Spielflächen und Zufahrtswege klar voneinander ab und erneuern die Grundleitungen. Insgesamt 1,48 Millionen Euro investiert die Landeshauptstadt Dresden in den Umbau der Kita Ockerwitzer Straße 19 a. Rund 1,25 Millionen Euro fließen davon aus Fördergeldern des Bundes.

Die Fördergelder stammen aus dem Bundessondervermögen „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 - 2021", aus dem die Landeshauptstadt Dresden insgesamt 8,03 Millionen Euro für Sanierung und Umbau an Kitas erhält. Die Finanzmittel zahlt der Freistaat Sachsen auf der Grundlage der Förderrichtlinie Kinderbetreuungsfinanzierung Bund (FöriKiB) aus.

„Mit Hilfe der Fördergelder werden wir bis 2022 an insgesamt elf Dresdner Kitas Sanierungs- und Umbaumaßnahmen vornehmen sowie Erweiterungsbauten realisieren. Insgesamt 9,2 Millionen Euro wird die Stadt in den kommende zwei Jahren für diese Baumaßnahmen investieren.“, so Bildungsbürgermeister Jan Donhauser.

Förderrichtlinie Kinderbetreuungsfinanzierung Bund (FöriKiB)

Auf der Grundlage der Förderrichtlinie Kinderbetreuungsfinanzierung Bund (FöriKiB) zahlt der Freistaat Sachsen Bundesmittel an sächsische Landkreise und Kreisfreie Städte aus. Die Bundesmittel stammen aus dem Bundessondervermögen „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 - 2021“. Sie werden zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 gewährt.

Mit der Förderrichtlinie Kinderbetreuungsfinanzierung Bund werden unter anderem Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen an Gebäuden und Außenanlagen sowie Ausstattungsinvestitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen gefördert.