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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/10/pm_003.php 11.10.2021 15:07:29 Uhr 14.09.2024 09:15:00 Uhr

Für Corona-Impfung durch die Goldene Pforte

Erneute Impfaktion vom 6. bis 30. Oktober im Rathaus

Von Mittwoch, 6. Oktober, bis Sonnabend, 30. Oktober 2021, wird im Dresdner Rathaus wieder gegen das Corona-Virus geimpft. Erwachsene, aber auch Jugendliche und Kinder über zwölf Jahren, können täglich außer sonntags von 9 bis 15 Uhr die Impfstation an der Goldenen Pforte aufsuchen.

Dr. Frank Bauer, Leiter des Gesundheitsamtes: „Wir haben uns dazu entschieden, gerade in den Herbstferien nochmals zentral im Stadtzentrum die Impfungen anzubieten. Alle Dresdner, die noch keine Gelegenheit hatten, sind herzlich willkommen. Nutzen Sie die Chance und lassen Sie sich impfen.“

Ein Team aus Ärzten und Mitarbeitern des DRK verabreicht die Impfstoffe von Johnson & Johnson, BioNTech sowie Moderna – die Wahl besteht. Bei Johnson & Johnson reicht eine Gabe aus, wobei dieser Impfstoff nur an Personen ab 60 Jahren verimpft werden darf. Bei den Impfstoffen von BioNTech und Moderna ist eine zweite Impfung notwendig: bei BioNTech nach drei Wochen und bei Moderna nach vier Wochen. Die Zweitimpfungen können je nach Impfabstand noch im Rathaus oder bei einer anderen mobilen Impfaktion erfolgen. Die Termine gibt es unter www.dresden.de/corona
Auch die Haus- oder Fachärzte übernehmen die Zweitimpfung.

Bei der Impfaktion im Rathaus sind sowohl Erst- als auch Zweitimpfungen sowie die Auffrischungsimpfungen für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Personengruppen möglich – mit Ausnahme der immunsupprimierten Patienten. Diese sollten unbedingt ihre Hausärzte aufsuchen.

Die Impfung ist kostenfrei. Mitzubringen sind die Krankenversicherungs-Chipkarte oder der Ausweis sowie der Impfausweis – sofern vorhanden. Den Aufklärungs- und Anamnesebogen gibt es vor Ort. Bei Jugendlichen unter 16 muss eine sorgeberechtigen Person anwesend sein und die Einverständniserklärung der weiteren sorgeberechtigten Person vorliegen. Jugendliche, die 16 oder 17 Jahre alt sind, benötigen nur die Einverständniserklärung. Deren Sorgeberechtigte müssen nicht anwesend sein.