Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/08/pm_025.php 23.08.2021 14:36:28 Uhr 16.09.2024 05:18:34 Uhr

Corona: Quarantäne-Regelungen werden verlängert

Stadt erlässt neue Allgemeinverfügung Absonderung

Die Landeshauptstadt Dresden ändert auf Grundlage eines Landeserlasses die städtische Allgemeinverfügung über die Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getestete Personen. Die neue Allgemeinverfügung tritt am Dienstag, 10. August 2021, in Kraft und gilt bis einschließlich Sonntag, 12. September 2021. Sie wurde im Wesentlichen verlängert und um folgende Appelle ergänzt:

Kontaktpersonen, die aufgrund einer vollständigen Impfung oder Genesung nicht mehr der Pflicht zur Absonderung unterliegen, sollen für die Dauer von 14 Tagen nach Kontakt zu einer positiv getesteten Person ein Selbstmonitoring durchführen. Besonders ist auf eine erhöhte Körpertemperatur oder Husten zu achten. Treten Symptome auf, sollte schnellstmöglich eine Testung durchgeführt und der Hausarzt konsultiert werden. Eine Kontaktreduzierung für die Dauer von 14 Tagen wird ebenfalls empfohlen.

Kontaktpersonen wird dringend empfohlen, zwischen Tag sieben und zehn nach dem letzten Kontakt zum Quellfall bzw. nach der festgestellten Infektion beim Quellfall, eine PCR-Testung durchführen zu lassen. Zu diesem Zwecke darf die Quarantäne unterbrochen werden. Die Testung kann in einem Testzentrum mit PCR-Angebot kostenfrei in Anspruch genommen werden, sofern das Schreiben des Gesundheitsamtes vorgelegt wird.

Darüber hinaus besteht die Empfehlung zur Testung mittels PCR-Test bei allen Kontaktpersonen vor dem Ende der Quarantäne. Positiv getesteten Personen wird weiterhin die Testung mittels Antigenschnelltest (kein Selbsttest) empfohlen. Diese Testungen können bei Vorlage des Schreibens vom Gesundheitsamt ebenfalls kostenfrei in einem Testzentrum in Anspruch genommen werden. Im Einzelfalle kann das Gesundheitsamt eine solche Testung auch anordnen.

Der Wortlaut der Allgemeinverfügung ist auf www.dresden.de/corona und im Schaukasten im Eingangsbereich des Rathauses Dr.-Külz-Ring 19 einsehbar.