Worum geht es?
Sie melden ihre Tätigkeit als Prostituierter/Prostituierte im Ordnungsamt Dresden an. Die Anmeldung beinhaltet ein Informationsgespräch über Rechte und Pflichten für Prostituierte, das ProstSchG, Regelungen in Dresden, Erfassung von Daten, Krankenversicherungspflicht, Steuerpflicht und bietet Hilfsangebote bei Bedarf.
Es wird ein Ausweis ausgestellt, der mit der Gesundheitsbescheinigung bei der Arbeit mitzuführen ist.
Was muss von Ihnen mitgebracht werden?
- zwei aktuelle Lichtbilder (ohne Rand, 45 Millimeter hoch und 35 Millimeter breit)
- Personalausweis oder Reisepass oder Passersatz oder Ausweisersatz
- Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes (außer bei Personalausweis)
- Nachweis einer Gesundheitsberatung (§ 10 ProstSchG). Bei einer Erstanmeldung darf dieser Nachweis nicht älter als 3 Monate sein.
- nur für Nicht-EU-Bürger: Nachweis der Berechtigung zur Ausübung einer Beschäftigung oder selbstständigen Erwerbstätigkeit.
Folgende Angaben werden von Ihnen benötigt:
- Adresse der Hauptwohnung in Deutschland, hilfsweise eine Zustellanschrift (z. B. Adresse eines nahen Verwandten oder einer Hilfseinrichtung)
- Länder oder Kommunen, in denen die Tätigkeit geplant ist
Aliasname
- Die Anmeldebescheinigung kann zusätzlich auf einen Aliasnamen (Arbeitsnamen) ausgestellt werden.
Gültigkeit
- für Personen unter 21 Jahre: 1 Jahr
- für Personen über 21 Jahre: 2 Jahre
Wenn Sie Ihre Tätigkeit nach Ablauf dieses Zeitraumes fortsetzen wollen, müssen Sie Ihre Anmeldebescheinigung verlängern lassen. Bei der Verlängerung müssen Sie die durchgeführten Gesundheitsberatungen erneut nachweisen.
Änderungen der Daten
Wenn sich Ihre Daten ändern, müssen Sie dies innerhalb von 14 Tagen dem Ordnungsamt melden. Dazu zählen insbesondere Namens- und Adressänderungen sowie Änderungen der Staatsangehörigkeit oder der Tätigkeitsorte.
Kosten
- Für die Erstanmeldung ist eine Gebühr von 35,00 EUR zu entrichten.
- Folgeanmeldungen kosten 15,00 EUR.