In Dresden können Sie Ihr Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Ende der Grundschule tagsüber außerhalb der Familie betreuen lassen.
Welche Art der Kinderbetreuung gibt es in Dresden?
Kinder unter 3 Jahren werden in Kinderkrippen oder der Kindertagespflege betreut. In einer Krippe wird Ihr Kind in einer größeren Kindergruppe von mehreren Personen betreut. Die Betreuung in der Kindertagespflege ist eher familiär. Maximal fünf Kinder werden dort von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut.
Im Kindergarten werden Kinder ab dem Alter von 3 Jahren bis zum Schulbeginn betreut. Meist sind Krippe und Kindergarten in einem gemeinsamen Haus, einer sogenannten Kindertagesstätte, untergebracht.
In einer Krippe, einem Kindergarten, einer Kindertagesstätte und bei der Kindertagespflege verbringt Ihr Kind den Tag mit gleichaltrigen Kindern. Betreut werden die Kinder von ausgebildeten Fachkräften. Sie sorgen dafür, dass Ihr Kind unbeschwert mit anderen Kindern spielt, lacht, lernt und in Kontakt mit der deutschen Sprache kommt.
Schülerinnen und Schüler in Grundschulen können in einem Hort vor und nach dem Unterricht sowie in den Ferien betreut werden. Der Hort ist meistens in der Schule untergebracht.
Alle Informationen zur Betreuung von Kindern in Dresden finden Sie auf der Internetseite www.dresden.de/kita.
Wie finde ich einen Betreuungsplatz für mein Kind?
In Dresden gibt es viele Krippen, Kindergärten, Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen. Auf der Internetseite www.dresden.de/kitas können Sie nach passenden Betreuungsangeboten suchen.
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen laden außerdem zu Tagen der offenen Tür, zu offenen Hausführungen oder Informationselternabenden ein.
Wann und wie melde ich mein Kind für einen Betreuungsplatz an?
Sobald Sie in Dresden angekommen sind, eventuell einen Wohnsitz angemeldet haben oder registriert sind, können Sie für Ihr Kind einen Betreuungsplatz anmelden.
Für einen Betreuungsplatz können Sie sich online anmelden unter
www.dresden.de/kita-anmeldung.
Zum Thema Kindertagesbetreuung berät Sie zusätzlich die Zentrale Beratungs- und Vermittlungsstelle beim Amt für Kindertagesbetreuung sowie die Beratungs- und Vermittlungsstellen für Kindertagespflege.
- Die Zentrale Beratungs- und Vermittlungsstelle informiert Sie zu den Themen:
- Abschluss eines Vertrages für einen Betreuungsplatz
- Berechnung der monatlichen Kosten für einen Betreuungsplatz
- Beantragung einer Ermäßigung oder eines Erlasses der monatlichen Kosten für einen Betreuungsplatz
- Versorgung der Kinder mit Essen in der Kinderbetreuung
- Finanzielle Unterstützung für das Mittagessen in der Kinderbetreuung
- Umgang mit Krankheiten
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Beratungs- und Vermittlungsstelle beraten Sie am Telefon unter
der Nummer 0351-4885051.
Sie können auch einen persönlichen Termin vereinbaren. Die Buchung eines Termins ist online unter https://terminvergabe.dresden.de
möglich oder Sie vereinbaren telefonisch einen Termin.
Was kostet ein Betreuungsplatz?
Die Kosten für die Betreuung Ihres Kindes sind stadtweit einheitlich durch die sogenannte Elternbeitragssatzung geregelt.
Die Höhe der monatlichen Kosten für einen Betreuungsplatz (Elternbeitrag) richten sich nach der Betreuungsart und der täglichen Betreuungszeit. Diese legen Sie für Ihr Kind in einem Vertrag fest, dem sogenannten Betreuungsvertrag.
Weitere Informationen zu der Höhe der Kosten finden Sie unter
http://www.dresden.de/elternbeitraege.
Welche finanzielle Unterstützung kann ich erhalten?
Wenn Sie
- mehrere Kinder haben,
- alleinerziehend sind,
- wenig Geld erhalten oder verdienen,
kann der monatliche Elternbeitrag ermäßigt oder sogar vollständig erlassen werden. Um dies zu nutzen, ist durch Sie ein Antrag zu stellen. Stellen Sie Ihren „Antrag auf Erlass und Ermäßigung“ in der Beitragsstelle des Amtes für Kindertagesbetreuung.
Nach Genehmigung Ihres Antrages gilt die finanzielle Unterstützung befristet für maximal 12 Monate. Stellen Sie also rechtzeitig einen neuen Antrag.
Wenn Ihr Kind in der Kinderbetreuung an den gemeinsamen Mahlzeiten teilnimmt, fallen für Sie zusätzliche Kosten an. Im Jobcenter oder im Sozialamt kann für das Mittagessen eine Ermäßigung des Essengeldes beantragt werden. Dies gilt für Eltern, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Wohngeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Nähere Informationen dazu finden Sie im Internet unter
www.dresden.de/bildungspaket.
Wichtige Kontakte für Fragen…
zur Vermittlung von Betreuungsplätzen:
- Amt für Kindertagesbetreuung
- Zentrale Beratungs- und Vermittlungsstelle
- Breitscheidstraße 78 Haus E
- 01237 Dresden
- 2. Etage
- Telefon 0351-4885051
- kindertagesbetreuung@dresden.de
zu Elternbeiträgen:
zur Ermäßigung des Essengeldes für Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag
zur Ermäßigung des Essengeldes für Empfänger von Arbeitslosengeld II
zur Ermäßigung des Essengeldes für Empfänger von Asylbewerberleistungen