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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/vorsorgevollmacht-betreuungsverfuegung-d115.php 21.08.2024 07:06:46 Uhr 22.11.2024 12:40:11 Uhr

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Nächste Informationsabende

Thema: Was regeln Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung?

Datum: 24. September, 29. Oktober, 26. November, 10. Dezember 2024

Zeit: 18.30 Uhr 
Ort: Glashütter Straße 51, 01309 Dresden
Anmeldung erbeten: telefonisch unter 0351-4889471 oder 
per E-Mail an betreuungsbehoerde@dresden.de

Online-Teilnahme:
Wem es aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist anzureisen, der kann auch ohne Anmeldung unter folgenden Link zuhören. 
https://meet.dresden.de/vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung öffentlich beglaubigen

Was bedeutet öffentliche Beglaubigung?

Mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung kann durch jeden Menschen selbstbestimmt festgelegt werden, welche Person im Falle einer Erkrankung die rechtliche Vertretung übernehmen soll. Mit der öffentlichen Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung wird bestätigt, dass die Unterschrift der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers auch von ihr bzw. ihm stammt (Identitätsnachweis). Die Beglaubigung erhöht die Akzeptanz gegenüber Dritten. Erforderlich ist eine öffentliche Beglaubigung beispielsweise, wenn die mit der Vollmacht betraute Person Grundstücksgeschäfte gegenüber dem Grundbuchamt vollziehen soll (§ 29 Grundbuchordnung).
 

Wie funktioniert die öffentliche Beglaubigung ?


Der Vollmachtgeber muss persönlich mit der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung im Sozialamt vorbeikommen.
Während des Beratungsgespräches werden offene Fragen zu der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung besprochen. Die Ausweisdokumente werden geprüft und im letzten Schritt wird die Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung von der Betreuungsbehörde beglaubigt.

Eine Rechnung über die Beglaubigungsgebühr in Höhe von 10,00 € pro Beglaubigung, wird ihnen im Anschluss ausgestellt.


Welche Dokumente können zur Beglaubigung vorgelegt werden?

Beglaubigt werden Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen, diese Dokumente werden auf Ihren Vorsorgecharakter geprüft.
Grundlegend ist die Erstellung einer Vorsorgevollmacht an keine Formvorschriften gebunden.
Im unteren Teil der Internetseite unter dem Bereich benötigte Formulare finden Sie als Beispiel Vorlagen vom Bundesministerium der Justiz, die Sie nutzen können.
 

Wer kann diese Leistungen in Anspruch nehmen?

Diese Leistung kann von allen volljährigen Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommen werden.

Sie vereinbaren einen Termin um eventuelle Wartezeiten zu vermeiden oder kommen ohne Termin zu den Sprechzeiten vorbei.
 

Kosten/Gebühren

Gebührenbeschreibung:

pro Beglaubigung

Durchschnittliche Gebühren: 10,00 Euro


Zahlungsart: Überweisung