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https://www.dresden.de/de/stadtraum/planen/stadtentwicklung/offenlagen/132010100000351891.php 17.12.2024 09:38:09 Uhr 21.12.2024 12:04:59 Uhr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6054 Dresden-Mickten Wohnbebauung An der Flutrinne-West

Die frühzeitige Beteiligung findet im Zeitraum vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 31. Januar 2025 statt.
Im Bild ist das Luftbild des Plangebietes dargestellt. Es befindet sich direkt an der. Es befindet sich im Stadtteil Mickten direkt am Keuzungsbereich zwischen Sternstraße und An der Flutrinne.
Luftbild

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr hat in seiner Sitzung am 31. Januar 2024 nach § 2 Absatz 1 i. V. m. § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V1715/22 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6054, Dresden-Mickten, Wohnbebauung An der Flutrinne-West, beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Wohnraum schaffen.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend ist die zeichnerische Festsetzung im Maßstab 1 : 500.

Die Öffentlichkeit wird nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB über das Vorhaben sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung in einer öffentlichen Erörterung am Donnerstag, 23. Januar 2025, 18 Uhr im Rathaus Pieschen, Bürgerstraße 63, 01127 Dresden, unterrichtet. Im Rahmen der Vorstellung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die künftige Bebauung des Gebietes zu informieren, sie zu erörtern sowie Stellungnahmen vorzubringen.

Darüber hinaus liegen die Planungsunterlagen während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, zur Einsichtnahme aus.

Folgende Gutachten wurden erstellt:

  •  Gutachten zum Artenschutz, Icarus Umweltplanung, Dipl.-Ing. T. Kästner, 13.10.2016 Information: das Artenschutzgutachten befindet sich gegenwärtig in der Überarbeitung
  • Schallimmissionsprognose (Bericht Nr. 22-4666/01), cdf Schallschutz Consulting, Dipl.-Ing. D. Friedemann, 18.07.2022
  • Ergänzende Schallimmissionsprognose (Bericht Nr. 22-4666/02), cdf Schallschutz Consul ting, Dipl.-Ing. D. Friedemann, 22.02.2024 und 29.02.2024
  • Baugrundgutachten, K. Kuntze, Ingenieurbüro für Baugrunduntersuchungen, vom 20.03.2019

Die Gutachten können während der folgenden Sprechzeiten: Montag 9 bis 12 Uhr und ab 13 Uhr nach Vereinbarung, Dienstag, Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr, 17 bis 18 Uhr nach Vereinbarung, Mittwoch, Freitag nach Vereinbarung im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4408 (4. Obergeschoss) eingesehen werden.

Während der Veröffentlichung besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (E-Mail: stadtplanung-mobilitaet@dresden.de). Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht während des Veröffentlichungszeitraumes abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Dresden, 05.12.2024

 gez. Dirk Hilbert

 Dirk Hilbert

Oberbürgermeister

 

 

Folgende Unterlagen für den VB 6054 - Öffentliche Bekanntmachung - können als PDF Dokumente angesehen werden.
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