Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/aenderung-des-geschlechtseintrags-und-der-vornamen.php 13.08.2024 09:35:44 Uhr 22.11.2024 11:38:24 Uhr |
Erklärung zum Geschlecht (Selbstbestimmungsgesetz)
Jede Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, kann gegenüber dem Standesamt erklären, dass diese Angabe geändert werden soll. Mit der Erklärung sind die Vornamen zu bestimmen, die die Person zukünftig führen will. Diese müssen dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen.
Verfahren
Erklärungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz werden im Sachgebiet Urkundenwesen des Standesamtes Dresden aufgenommen. Wertvolle weiterführende Informationen zu den Auswirkungen der Erklärung erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Anmeldung
Erklärung
Benötigte Unterlagen
Kosten
Die standesamtlichen Gebühren richten sich nach dem Sächsischen Verwaltungskostengesetz (SächsVwKG) in Verbindung mit der Anlage 1 Nr. 75 des Sächsischen Kostenverzeichnisses (SächsKVZ) und betragen:
Kontakt
Urkundenwesen (SG)
Landeshauptstadt Dresden
Bürgeramt
Abt. Standesamt
Besucheranschrift
Provianthofstr. 7
01099 Dresden
1. Etage rechts / Zi 112
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
Montag | 9 bis 12 Uhr |
Dienstag | 9 bis 12, 13 bis 18 Uhr |
Donnerstag | 9 bis 12, 13 bis 18 Uhr |
Innerhalb der Öffnungszeiten ist eine Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. |