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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/aenderung-des-geschlechtseintrags-und-der-vornamen.php 13.08.2024 09:35:44 Uhr 25.11.2024 16:54:47 Uhr

Erklärung zum Geschlecht (Selbstbestimmungsgesetz)

Jede Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, kann gegenüber dem Standesamt erklären, dass diese Angabe geändert werden soll. Mit der Erklärung sind die Vornamen zu bestimmen, die die Person zukünftig führen will. Diese müssen dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen.

Verfahren

Erklärungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz werden im Sachgebiet Urkundenwesen des Standesamtes Dresden aufgenommen. Wertvolle weiterführende Informationen zu den Auswirkungen der Erklärung erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Die Erklärung nach dem Selbstbestimmungsgesetz muss von der erklärenden Person mindestens drei Monate vorher beim Standesamt angemeldet werden.
Für die Erklärung selbst ist zwingend eine persönliche Vorsprache bei dem Standesamt notwendig, bei dem die Anmeldung erfolgte.
Zu Ihrem Vorsprachetermin sind folgende Dokumente im Original vorzulegen:

Die standesamtlichen Gebühren richten sich nach dem Sächsischen Verwaltungskostengesetz (SächsVwKG) in Verbindung mit der Anlage 1 Nr. 75 des Sächsischen Kostenverzeichnisses (SächsKVZ) und betragen:

Kontakt

Urkundenwesen (SG)

Landeshauptstadt Dresden
Bürgeramt
Abt. Standesamt

Besucheranschrift

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01099 Dresden
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01001 Dresden


Öffnungszeiten
Montag 9 bis 12 Uhr
Dienstag 9 bis 12, 13 bis 18 Uhr
Donnerstag 9 bis 12, 13 bis 18 Uhr

Innerhalb der Öffnungszeiten ist eine Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Sekretärin (Abt. Standesamt)

Zuständig: