Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/Online-Zulassung-i-kfz.php 25.04.2024 11:15:56 Uhr 27.12.2024 16:14:39 Uhr |
Online-Zulassung (i-Kfz)
Über das i-Kfz-Portal können sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen die folgenden Zulassungsvorgänge bequem online abwickeln:
- Außerbetriebsetzung - Melden Sie Ihr zugelassenes Fahrzeug ab.
- Adressänderung - Ändern Sie nach einem Umzug innerhalb des Stadtgebietes Ihre Adresse.
- Umschreibung - Lassen Sie Ihr Fahrzeug mit oder ohne Halterwechsel umschreiben. Das Kennzeichen kann bei zugelassenen Fahrzeugen übernommen werden.
- Neuzulassung - Lassen Sie Ihr fabrikneues Fahrzeug mit Zulassungsbescheinigung Teil II erstmalig für den Straßenverkehr zu.
- Tageszulassung - Lassen Sie Ihr fabrikneues Fahrzeug mit Zulassungsbescheinigung Teil II erstmalig für den Straßenverkehr zu mit anschließender automatischer Außerbetriebsetzung am Tagesende
- Wiederzulassung - Lassen Sie Ihr außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder zu.
Für den Antrag müssen Sie sich online identifizieren (für die Außerbetriebsetzung ist keine Identifizierung nötig). Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände beim Hauptzollamt oder Gebührenrückstände bei den sächsischen Zulassungsbehörden bestehen. Wir empfehlen alle benötigten Unterlagen bereit zu halten. Eine Vergabe von Saison-, Oldtimer- und E-Kennzeichen ist möglich. Andere Sonderkennzeichen können nicht über das i-Kfz-Portal vergeben werden (siehe Hinweise und Einschränkungen).
- Benutzerleitfaden iKfz 4 natürliche Person (*.pdf, 1 MB)
- Benutzerleitfaden iKfz 4 juristische Person (*.pdf, 1 MB)
- Anleitung zum Freilegen der Sicherheitscodes (*.pdf, 235 KB)