Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/12/pm_040.php 17.12.2024 15:51:55 Uhr 18.12.2024 07:17:45 Uhr |
Dienst-Einschränkungen zu den Brückentagen im Dezember
Verfahrensweise zum Dienstbetrieb in der Stadtverwaltung Dresden
Am Montag, 23. Dezember 2024, am Freitag, 27. Dezember 2024, und am Montag, 30. Dezember 2024, haben viele städtische Dienststellen und Einrichtungen Betriebsruhe. Es ist an diesen Tagen deshalb nur ein eingeschränkter Dienstbetrieb möglich. Damit steht nicht das gesamte Leistungsangebot zur Verfügung.
Ausgenommen von der Betriebsruhe sind unter anderem folgende Organisationseinheiten der Stadt:
- das Tierheim Dresden,
- Tierschutz/Tierseuchenbekämpfung,
- die Feuer- und Rettungswachen sowie die Integrierte Regionalleitstelle,
- das Standesamt,
- der Kinder- und Jugendnotdienst,
- der Infektionsschutz,
- die Abteilung Kommunale Märkte,
- die Verkehrsleitstelle als Tunnelüberwachungs- und Verkehrsmanagementzentrale,
- alle Organisationseinheiten, die Rufbereitschaftsdienste absichern,
- die städtischen Kindertageseinrichtungen des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen,
- die Einrichtungen im Kultur- und Jugendbereich (z. B. Museen, Theater),
- die Sportanlagen des Eigenbetriebes Sportstätten Dresden,
- die Fachbereiche im Friedhofs- und Bestattungswesen,- das Städtische Klinikum Dresden
sowie weitere.
Weitere Informationen zur Erreichbarkeit einer bestimmten Organisationseinheit sind online unter www.dresden.de zu finden.