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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/12/pm_037.php 16.12.2024 14:23:02 Uhr 18.12.2024 07:01:07 Uhr

Dresdner Sozialbürgermeisterin fordert: Mietpreisbremse verlängern!

Mitglieder des Deutschen Bundestags sind jetzt am Zug
Dr. Kristin Klaudia Kaufmann, Dresdens Beigeordnete für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen, appelliert an den Bundestag, die Mietpreisbremse noch in dieser Legislaturperiode zu verlängern:
„Das Bundeskabinett hat vorige Woche einen Gesetzentwurf für die Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen. Das ist ein gutes Signal für die Mieterinnen und Mieter. Jetzt ist der Bundestag am Zug, dem Gesetzentwurf zügig zuzustimmen. Nach dem Bruch der Ampelkoalition braucht es einen parteiübergreifenden Ruck, damit die verlängerte Mietpreisbremse noch vor den Neuwahlen beschlossen wird. Ohne die Mietpreisbremse sind Mieterinnen und Mietern beim Neuabschluss von Mietverträgen nicht mehr vor überzogenen Mietforderungen geschützt. Darin sehe ich eine große Gefahr für den sozialen Zusammenhalt. Auch der knappe Wohnraum und der verlangsamte Wohnungsbau bereiten vielen Menschen Sorgen. Deshalb ist es umso wichtiger, alles zu unternehmen, um den Mietwohnungsmarkt zu beruhigen. Und dazu gehört neben dem sozialen Wohnungsbau auch die Mietpreisbremse. Die Mietpreisbremse ist in angespannten Wohnungsmärkten unverzichtbar. Dresden und über 400 weitere Städte in Deutschland warten darauf.“
Dr. Kristin Klaudia Kaufmann, Beigeordnete für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen

Viele Organisationen setzen sich nachdrücklich für eine Verlängerung der Mietpreisbremse ein, darunter der Deutsche Mieterbund, der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Deutsche Städtetag, dem die Landeshauptstadt Dresden angehört.
Seit knapp zehn Jahren gibt es die Mietpreisbremse in Deutschland. Demnach darf in angespannten Wohnungsmärkten die neue Miete, soweit keine Ausnahmen gelten, die ortsübliche Vergleichsmiete plus zehn Prozent nicht übersteigen. Das regelt im Freistaat Sachsen seit 13. Juli 2022 die auf Basis des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erlassene Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung (SächsMPBVO). Das Bundesverfassungsgericht hatte die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Mietpreisbremse bestätigt und damit seine langjährige Rechtsprechung zu Artikel 14 des Grundgesetzes fortgesetzt. Allerdings gilt die Mietpreisbremse vorerst nur bis 31. Dezember 2025 und muss erneut vom Bundestag bestätigt werden. Die Ampelkoalition hatte sich auf drei weitere Jahre verständigt. Das kann durch den Bruch der Koalition jetzt nicht mehr mit deren Mehrheit umgesetzt werden. Scheitert die Verlängerung der Mietpreisbremse im BGB, laufen die Landesverordnungen 2025 ersatzlos aus.