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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/10/pm_098.php 30.10.2024 15:59:53 Uhr 31.10.2024 13:18:57 Uhr

Vorläufige Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe im Jahr 2025

Haushaltssituation der Landeshauptstadt Dresden kann zu Leistungseinschränkungen bei freien Trägern führen

Am heutigen Mittwoch, 30. Oktober 2024, haben der Erste Bürgermeister Jan Donhauser und die Jugendamtsleiterin Sylvia Lemm über den Verwaltungsvorschlag zur vorläufigen Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe im Jahr 2025 informiert. Der gegenwärtige Verwaltungsentwurf des Haushaltes erfordert eine besondere Sorgfalt und ein vorsorgliches Förderkonzept für Vorauszahlungen, wenn Haushaltsmittel nicht ausreichen könnten. Eine entsprechende Vorlage der Verwaltung wurde nun in den Gremiengang zur Beratung und Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss gegeben. Das Förderkonzept wägt unter Beachtung der gegenwärtig bekannten Budgethöhe die Angebotslandschaft mit dem Anspruch der Ermessensfehlerfreiheit ab und formuliert konkrete Umsetzungsvorschläge, die mit Leistungseinschränkungen in verschiedenen Bereichen einhergehen und insgesamt 8,7 Millionen Euro kompensieren.

Im weiteren Verfahren wird diese Vorlage am Donnerstag, 7. November 2024 in erster Lesung im Jugendhilfeausschuss und danach in den vorberatenden Unterausschüssen beraten. Grundsätzlich stellt die jetzige Vorlage mit ihrem Förderkonzept einen Vorschlag der Verwaltung dar. Der Jugendhilfeausschuss hat hier aufgrund seiner rechtlichen Stellung ein umfassendes und abschließendes Befassungs- und Beschlussrecht. In der Zeitschiene wird hier ein Beschluss spätestens Anfang Dezember 2024 angestrebt.

Mit Beschluss des Doppelhaushaltes 2025/2026, welcher aus jetziger Sicht im Februar 2025 erfolgen könnte, ist dann durch den Jugendhilfeausschuss über die endgültige Höhe der Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe zu entscheiden.