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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/09/pm_076.php 18.09.2024 12:58:50 Uhr 18.09.2024 16:20:51 Uhr

Was regeln Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung?

Sozialamt informiert am 24. September 2024

Die Betreuungsbehörde des Sozialamtes der Landeshauptstadt Dresden informiert am Dienstag, 24. September 2024, 18.30 Uhr im Sozialamt, Glashütter Straße 51, über Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- oder Patientenverfügungen. Bei dem Informationsabend sprechen Expertinnen und Experten über die Aufgabe, den Inhalt, die Form und die Wirksamkeit dieser Dokumente und beantworten Fragen. Mit diesem Wissen ist es jedem möglich, eigene Vollmachten und Verfügungen zu erstellen. Alle Interessierten sind herzlich dazu eingeladen. 

Anmeldung für Teilnahme vor Ort erforderlich

Vor Ort können 50 Personen teilnehmen. Deshalb wird um eine vorherige telefonische Anmeldung gebeten unter 0351-4889471. Weitere Veranstaltungen sind jeweils dienstags, 29. Oktober, 26. November und 10. Dezember 2024, 18.30 Uhr, geplant. Wer für die Veranstaltung im September keinen Platz bekommt, kann sich bereits für einen späteren Termin anmelden.

Der Veranstaltungsort ist mit den Straßenbahnlinien 4 und 12 und den Buslinien 61, 63 sowie 64 erreichbar, Haltestelle Pohlandplatz bzw. Bergmannstraße. Der Zugang zum Veranstaltungsort ist barrierearm.

Neue Möglichkeit der Online-Teilnahme

Wer nicht vor Ort dabei zu sein kann, der kann das digitale Angebot nutzen. Den Link zur Online-Teilnahme finden Interessierte unter www.dresden.de/vorsorgevollmacht. Über die Chatfunktion ist es möglich, Fragen an die Betreuungsbehörde zu stellen.

Wofür diese Dokumente gut sind

Ein schwerer Unfall, eine plötzliche Krankheit – tritt so ein Ereignis ein und der betroffene Mensch kann seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln, stellt sich die Frage: Wer entscheidet dann? Familienangehörige können nicht, wie häufig angenommen, einspringen und alles Notwendige stellvertretend erledigen. Bis ein Betreuer oder eine Betreuerin gerichtlich bestellt ist, vergeht Zeit. Und der Umfang dessen, was geregelt werden muss, kann groß sein: Angelegenheiten mit der Krankenkasse, der Bank oder Sparkasse, dem Arbeitgeber und Sozialleistungsträgern. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung helfen in dieser Situation weiter. Mit der Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson rechtsverbindliche Entscheidungen treffen. Wurde eine Patientenverfügung verfasst, hat die Vertrauensperson dafür zu sorgen, dass der erklärte Wille umgesetzt wird.

Betreuungsbehörde beglaubigt Dokumente

Die Betreuungsbehörde informiert bei den Abendveranstaltungen zum Inhalt dieser Vollmachten und Verfügungen und beantwortet Fragen. Um eine öffentliche Beglaubigung von Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen zu erhalten, können Bürgerinnen und Bürger zu den regulären Sprechzeiten in der Betreuungsbehörde vorsprechen oder vorab telefonisch einen Termin vereinbaren. 

Betreuungsbehörde im Sozialamt:

Glashütter Straße 51, 01309 Dresden
Telefon: 0351-4889471
E-Mail: betreuungsbehoerde@dresden.de

Sprechzeiten:

  • Dienstag 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr
  • Donnerstag 9 bis 12 und 14 bis 16 Uhr