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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/08/pm_093.php 28.08.2024 15:01:06 Uhr 28.08.2024 18:21:52 Uhr

Finanzzwischenbericht 2024: Haushaltslage bleibt angespannt

Ausgaben steigen stärker als die Einnahmen

Nach der nun vorgelegten Prognose werden sich zwar die Gesamterträge – also die Einnahmen aus Steuern, Zuweisungen, Gebühren etc. – im Vergleich zum fortgeschriebenen Ansatz um 199,8 Millionen Euro verbessern, dem stehen jedoch gestiegene Ausgaben in Höhe von 263,8 Millionen Euro entgegen.  Das führt dazu, dass in der Gesamtrechnung – unter Berücksichtigung der im Vorjahr erwirtschafteten Liquidität aus dem Jahresabschluss 2023 – ein ungedeckter Fehlbetrag von fast 45 Millionen Euro zu erwarten ist. Die Landeshauptstadt Dresden muss deshalb das erste Mal seit Jahren am Jahresende mit einem Minus rechnen, das in den kommenden Haushaltsplan 2025 übertragen wird und dann bereits das Ergebnis belastet.

Aus den Erfahrungen des letzten Haushaltsjahres hatte Oberbürgermeister Dirk Hilbert bereits zu Beginn des Jahres 2024 festgelegt, dass die Bewirtschaftung der Budgets der Ämter vorerst bis zu einer Höhe von 80 Prozent erfolgen soll. Trotz strikter Einhaltung dieser Vorgabe und trotz nochmals gestiegener Einnahmen bei der Gewerbe- und Einkommensteuer sowie den Schlüsselzuweisungen gegenüber der ursprünglichen Planung 2024, wird es aller Voraussicht nach nicht gelingen, die sich abzeichnenden erhöhten Aufwände vollständig zu kompensieren. Der Bericht mahnt daher auch für das verbleibenden Haushaltsjahr 2024 die strikte Einhaltung der Haushaltsdisziplin an, um überhaupt handlungsfähig zu bleiben. 

Mit Blick auf den aufzustellenden Haushaltsentwurf 2025/2026 sowie die mittelfristige Finanzplanung bis 2029 zeichnet sich bereits ab, dass die Sozialaufwendungen weiter massiv ansteigen, während sich die Deckungsmittel aus den Schlüsselzuweisungen in den kommenden Jahren deutlich reduzieren werden. Mit einer kurzfristigen Entlastung kann zum gegenwärtigen Stand also nicht gerechnet werden. 

„Ohne eine Kurskorrektur in der städtischen Finanzpolitik wird es nicht gelingen, einen ausgeglichenen Haushaltsplan vorzulegen. Zum einen brechen die Schlüsselzuweisungen des Freistaates in erheblichem Maße ein, zum anderen explodieren die gesetzlichen Pflichtleistungen insbesondere im Sozialbereich. Steigende Löhne, steigende Baukosten und steigende Bedarfe tragen ihren Teil dazu bei, dass nur eine Fortschreibung des Status quo nicht möglich sein wird.“
Dirk Hilbert, Oberbürgermeister
Der Finanzzwischenbericht ist gemäß § 75 Abs. 5 der Sächsischen Gemeindeordnung jährlich zu erstellen und dient der Unterrichtung des Stadtrates sowie der Rechtsaufsicht über wesentliche Abweichungen im jeweils betrachteten Jahr.