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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/08/pm_079.php 26.08.2024 08:35:34 Uhr 26.08.2024 12:15:53 Uhr

Dresden erwartet höhere Sozialausgaben

Stadtrat entscheidet über zusätzliche Haushaltsmittel

Die Landeshauptstadt Dresden benötigt 2024 mehr Geld für soziale Leistungen an berechtigte Einwohnerinnen und Einwohner. Die Stadtverwaltung hat deshalb eine Beschlussvorlage, die eine erste Anhebung des Haushaltsansatzes um 57,3 Mio. Euro vorsieht, zur Beratung an die Gremien des Stadtrates übermittelt (Aktenzeichen V2912/24). Ein Beschluss des Rates ist am 12. September 2024 vorgesehen. Dieser Haushaltsbeschluss ist Teil eines zweistufigen Vorgehens. Es soll sicherstellen, dass die finanziellen Bedarfe für soziale Leistungen wie der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, der Kosten für Unterkunft und Heizung, der Bildungs- und Teilhabeleistungen und der Hilfe zur Pflege durch das Sozialamt und das Jobcenter Dresden in den nächsten Monaten schrittweise gedeckt werden. Eine zweite Entscheidungsvorlage mit einem Umfang von 25 Mio. Euro wird voraussichtlich im November 2024 beraten.

Zur Kostenentwicklung

Die Grundlage für die ursprüngliche Planung des Haushalts 2023/2024 der Landeshauptstadt Dresden waren die Ausgabenansätze des Haushaltsjahres 2021 unter Berücksichtigung einer prognostisch ermittelten Steigerungsrate. Vor allem der russische Angriffskrieg auf die Ukraine im Frühjahr 2022 und die damit einhergehende Inflation, insbesondere die höheren Energiekosten, wirken sich im Haushaltsjahr 2024 ausgabenseitig stark aus. Diese Entwicklung war bei der Planung für den Doppelhaushalt 2023/2024 nicht absehbar. Wie im Haushaltsjahr 2023 (vgl. V2494/23) ist daher auch für 2024 eine Anhebung des Haushaltsansatzes für bestimmte soziale Leistungen erforderlich.

Mehrere Faktoren tragen zu den wachsenden kommunalen Ausgaben für soziale Leistungen bei, die – mit Ausnahme des Dresden-Pass-Sozialtickets – allesamt kommunale Pflichtleistungen darstellen. Maßgeblichen Einfluss haben insbesondere die folgenden Faktoren.

Die Inflation sowie die damit verbundenen Erhöhungen der Energie- und Heizkosten belasten besonders Haushalte mit niedrigem Einkommen. Deshalb wurden die gesetzlichen Regelleistungsansprüche im Bürgergeld sowie bei den Asylbewerberleistungen und in der Sozialhilfe zum 1. Januar 2023 und zum 1. Januar 2024 erhöht. Außerdem wurden die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen verbessert. All dies sowie gesetzliche Änderungen im Pflegesektor führen zu erhöhten Ausgaben.

Die Unterkunftskosten, die die Landkreise und kreisfreien Städte beim Bürgergeld, bei der Sozialhilfe, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie im Bereich der Unterbringung von Geflüchteten zu tragen haben, erfordern einen höheren kommunalen Mitteleinsatz, der nicht vollständig über Landes- und Bundesmittel ausgeglichen wird.

Die Alterung der Stadtgesellschaft führt zu einem Anstieg der Anzahl älterer Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, insbesondere in der Grundsicherung im Alter und der Pflege. Für Pflegebedürftige, die auf finanzielle Unterstützung vom Sozialamt angewiesen sind, fallen – neben erhöhten Aufwendungen für Energie, Unterkunft und Dienstleistungen – sowohl bei der häuslichen Pflege als auch bei der Pflege in einer Einrichtung höhere Lohnkosten für das Pflegepersonal an. Dies führt zu einer Steigerung der Pflegeaufwendungen für pflegebedürftige Dresdnerinnen und Dresdner.

Auch im Bereich der Gewährung von Leistungen an Menschen mit einer Behinderung ist eine Steigerung der Ausgaben zu verzeichnen. Diese geht vor allem auf erhöhte Kostensätze der Leistungserbringenden und auf Kostensteigerungen beim persönlichen Budget zurück.

Dem erhöhten Haushaltsansatz für den Dresden-Pass in 2024 liegt der Beschluss des Stadtrates zur Neufassung der Richtlinie Dresden-Pass vom 6. Juli 2023 zugrunde. Demnach ist der in der Vergangenheit anteilig durch die Dresdner Verkehrsbetriebe AG zu tragende Anteil für das Sozialticket künftig vollständig über den Haushalt des Sozialamtes zu finanzieren. Das hierfür benötigte Geld muss nunmehr seitens des Stadtrates bereitgestellt und bestätigt werden.

Zum zweistufigen Verfahren

Die Mehrbedarfsvorlage umfasst kalkulatorisch zunächst den Zeitraum bis Mitte November 2024. In Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der sozialen Ausgaben wird die Stadtverwaltung für den Folgezeitraum eine zweite Vorlage einbringen. Mit diesem zweistufigen Verfahren ist es möglich, den erforderlichen Finanzbedarf mit Blick auf die tatsächliche Aufwandssituation bestmöglich zu bemessen. Eine vorzeitige Bindung von Mitteln zulasten anderer städtischer Aufgaben wird damit vermieden.