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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/08/pm_047.php 14.08.2024 13:31:52 Uhr 14.08.2024 17:20:37 Uhr

Landeshauptstadt Dresden erteilt Wasserentnahmeverbot

Kleine Gewässer trocknen trotz Regen aus – Verbot gilt vorerst bis 31. Dezember 2024

Viele Dresdner Bäche und Flüsse führen zu wenig Wasser oder sind teilweise ausgetrocknet. Stark betroffen sind zum Beispiel der Gorbitzbach, die Prießnitz und der Nöthnitzbach. Die extrem niedrigen Wasserstände werden nach den derzeitigen Wetterprognosen auch in den kommenden Wochen nicht durch Niederschläge ausgeglichen. Deshalb spricht die Untere Wasserbehörde der Landeshauptstadt Dresden, ab Donnerstag, 15. August 2024, ein Verbot für die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern im Stadtgebiet Dresden aus. Bis auf Weiteres dürfen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Anliegerinnen und Anlieger kein Wasser aus städtischen Bächen entnehmen. Das Verbot gilt bis einschließlich 31. Dezember 2024.  Werden bei Gewässerkontrollen Verstöße festgestellt, können diese als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das Bußgeld beträgt mindestens 50 Euro.

Nicht betroffen vom Verbot sind Wasserentnahmen, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt. Die Inhaber einer solchen Erlaubnis müssen deren Nebenbestimmungen beachten. Die Bundeswasserstraße Elbe ist generell ausgenommen. Zudem gilt das Verbot des Schöpfens mit Handgefäßen nicht an Lockwitzbach und Weißeritz. Der Lockwitzbach und die Vereinigte Weißeritz haben größere Einzugsgebiete und führen zwar auch Niedrigwasser, jedoch ist die abgeführte Niedrigwassermenge im Vergleich zu den städtischen Bächen auch in Trockenzeiten größer. 

„Selbst die vereinzelten immensen Niederschläge in den vergangenen Wochen haben nicht zu einer nachhaltigen Entspannung geführt. Sie haben der Natur gutgetan, aber die Gewässer brauchen deutlich mehr. Es müsste schon fast eine Woche lang richtig stark und ausdauernd regnen, damit sich die Lage entspannt. Laut Prognose bleibt es aber trocken.“

Umweltamtsleiter René Herold

Eine Beschränkung der Grundwasserbenutzung muss derzeit noch nicht ausgesprochen werden. Die Grundwasserstände an den Mess-Stellen liegen aktuell im Durchschnitt bei etwa 20 Zentimetern unter dem Monatsmittel der letzten 15 Jahre. Das entspricht einer normalen Schwankung.

Ganz allgemein gilt nach dem Wasserhaushaltsgesetz für jeden der Grundsatz, stets sorgsam und sparsam mit Wasser umzugehen. Zum Gießen sollte vorzugsweise Regenwasser aufgefangen und verwendet werden. Grundsätzlich ist Gießen in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden empfohlen, um Verluste durch Verdunstung zu minimieren. Rasenflächen sollten generell nicht gewässert werden.  Fragen dazu beantwortet das Umweltamt per E-Mail an umwelt.recht1@dresden.de 

Die Allgemeinverfügung steht im elektronischen Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden in der Ausgabe vom 14. August 2024 unter www.dresden.de/amtsblatt. Die Verfügung kann zusätzlich im Internet unter www.dresden.de/oberflaechenwasser unter Bekanntmachungen nachgelesen werden.