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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/08/pm_045.php 14.08.2024 13:26:59 Uhr 14.08.2024 17:26:51 Uhr

Anträge auf ambulanten Handel im Stadtkern für 2025 stellen

Das ist möglich beim Straßen- und Tiefbauamt vom 16. bis 20. September 2024

Von Montag, 16. September 2024 bis Freitag 20. September 2024, nimmt die Landeshauptstadt Dresden Sondernutzungsanträge für den ambulanten Handel im Stadtkern für 2025 an. Die Sondernutzungsanträge sind per Post an das Straßen- und Tiefbauamt, St. Petersburger Straße 9, 01069 Dresden, zu schicken oder im Fristenbriefkasten Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden abzulegen. Antragsformulare gibt es unter www.dresden.de/ambulanter-handel 

Hier sind auch Lagepläne bereitgestellt, in denen die zulässigen Standorte und Standortbereiche für die einzelnen Sortimente gekennzeichnet sind.  Alle in der Frist eingehenden Anträge gelten als gleichzeitig gestellt. Bei Mehrfachbewerbungen für einen bestimmten Standplatz bzw. einen Standortbereich entscheidet das Los. 

Informationen zum Antrags- als auch zum Verwaltungsverfahren gibt es online unter www.dresden.de/ambulanter-handel, persönlich im Straßen- und Tiefbauamt, St. Petersburger Straße 9, 01069 Dresden oder telefonisch unter 0351-4881781 oder 0351-4881774.

Sprechzeiten: Montag 9 bis 12 Uhr; Dienstag und Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr. 

Geschlossen ist mittwochs und freitags.

Die Bekanntmachung steht im elektronischen Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden in der Ausgabe vom 14. August 2024.