Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/08/pm_002.php 01.08.2024 15:05:59 Uhr 23.01.2025 04:24:22 Uhr |
Informationen zur Landtagswahl und Integrations- und Ausländerbeiratswahl
Landtagswahl
Die öffentliche Bekanntmachung über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen in den Wahlkreisen 40 (Dresden 1) bis 47 (Dresden 8) für die Wahl zum 8. Sächsischen Landtag am
1. September 2024 steht im elektronischen Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden in der Ausgabe vom 1. August 2024 unter www.dresden.de/amtsblatt
Wahlberechtigte können einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen bis Freitag, 30. August 2024, 16 Uhr, beantragen. Alle Informationen zur Wahlscheinbeantragung befinden sich auf der Wahlbenachrichtigung oder online unter www.dresden.de/briefwahl
Für die Landtagswahlen müssen die Wahlbriefe bis spätestens am Wahltag, 1. September 2024, 16 Uhr, bei der Landeshauptstadt Dresden, Neues Rathaus, Dr.-Külz-Ring 19, eingehen.
Integrations- und Ausländerbeiratswahl
Die öffentliche Bekanntmachung für die Integrations- und Ausländerbeiratswahl über das Recht auf die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen sowie die Wahlbekanntmachung für die Wahl der ausländischen Kandidatinnen und Kandidaten des Integrations- und Ausländerbeirates der Landeshauptstadt Dresden am 1. September 2024 steht im elektronischen Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden in der Ausgabe vom 1. August 2024 unter www.dresden.de/amtsblatt
Diese Wahl wird ausschließlich als Briefwahl durchgeführt. Die Briefwahlunterlagen mit Informationen zur Wahl werden den Wahlberechtigten bis spätestens zum 11. August 2024 zugestellt. Es müssen keine Unterlagen beantragt werden.
Die Wahlbriefe für die Integrations- und Ausländerbeiratswahl müssen bis spätestens am Wahltag, 1. September 2024, 12 Uhr, bei der Landeshauptstadt Dresden, Neues Rathaus, Dr.-Külz-Ring 19, eingehen.
Alle Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform für den Wähler unentgeltlich befördert.