Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/07/pm_038.php 18.07.2024 11:54:34 Uhr 18.07.2024 14:28:55 Uhr

Tauben füttern in Dresden: Verboten oder erlaubt?

Polizeiverordnung gibt eine klare Antwort

Sie laufen über Plätze, flattern durch Einkaufsstraßen und sitzen auf Denkmälern: Stadttauben. Ihre Präsenz an nahezu jeder Ecke im Stadtbild lädt Tierfreunde gelegentlich zum Füttern ein. Da stellt sich die Frage: Ist das Taubenfüttern in der Landeshauptstadt Dresden überhaupt erlaubt?
Die Dresdner Polizeiverordnung gibt eine klare Antwort: Nein. Denn Stadttauben gelten als Überträger von Parasiten und Krankheiten. Futter und Taubenkot verschmutzen Plätze, Parks, Wege und Gebäude. Außerdem sind Tauben Wildtiere und können sich selbst versorgen. Aus diesem Grund ist das Taubenfüttern auf allen öffentlichen Flächen in Dresden verboten. Das Fütterungsverbot regelt Paragraf neun der Polizeiverordnung Sicherheit und Ordnung. Wer sich nicht daran hält, handelt ordnungswidrig und riskiert eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro, mindestens ein Verwarngeld von 20 Euro. Unter anderem mit der Publikation „In Ordnung!? Stadtrecht für jedermann“ macht das Ordnungsamt auf die städtische Satzung mit dem Fütterungsverbot aufmerksam.
Eine Taube produziert jährlich etwa zehn bis zwölf Kilogramm Kot. Die darin enthaltene Harnsäure zerfrisst Mauerwerke und beschädigt dadurch Gebäude. Der Taubenkot verunreinigt aber nicht nur Bauwerke und Plätze, sondern enthält außerdem potenzielle Krankheitserreger. Gesundheitliche Risiken durch den Feder- oder Kotstaub sowie die Parasiten, mit denen die Tiere befallen sind, bestehen insbesondere für Kinder, ältere Menschen und Allergiker.