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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/07/pm_031.php 15.07.2024 16:03:31 Uhr 16.07.2024 01:26:48 Uhr

Wozu sind Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung gut?

Informationsabend des Sozialamtes am 30. Juli 2024

Die Betreuungsbehörde des Sozialamts der Landeshauptstadt Dresden informiert am Dienstag, 30. Juli 2024, über Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- oder Patientenverfügungen. Der Infoabend findet um 18.30 Uhr im Sozialamt, Glashütter Straße 51, 01309 Dresden, statt. Expertinnen und Experten informieren über die Aufgabe, den Inhalt, die Form und die Wirksamkeit dieser Dokumente. Zudem beantworten sie Fragen. Mit diesem Wissen ist es jedem möglich, eigene Vollmachten und Verfügungen zu erstellen. Alle Interessierten sind herzlich dazu eingeladen. 

Anmeldung zum Infoabend vor Ort erforderlich

Die Teilnehmerzahl ist aufgrund der Platzkapazität auf 50 Personen beschränkt. Deshalb ist eine vorherige telefonische Anmeldung notwendig unter: 0351-4889471. Der Veranstaltungsort ist mit den Straßenbahnlinien 4 und 12 und den Buslinien 61, 63 und 64 erreichbar, Haltestelle Pohlandplatz bzw. Bergmannstraße. Der Zugang zum Veranstaltungsort ist barrierearm. 

Neue Möglichkeit der Online-Teilnahme 

Wem es nicht möglich ist, vor Ort dabei zu sein, der kann auch das neue digitale Angebot nutzen. Den Link zur Online-Teilnahme an der Veranstaltung finden Interessierte unter www.dresden.de/vorsorgevollmacht 
Einer vorherigen Anmeldung bedarf es in diesem Fall nicht. Über die Chatfunktion wird es zudem möglich sein, Fragen an die Betreuungsbehörde zu stellen. 

Wofür Vorsorgevollmacht und Co. gut sind 

Ein schwerer Unfall, eine plötzliche Krankheit – das sind Ereignisse, die sich niemand wünscht und doch jeden treffen können. Tritt so ein Ereignis ein und der betroffene Mensch kann nicht mehr selbst entscheiden, stellt sich die Frage: Wer entscheidet dann? Familienangehörige, wie Eltern, Kinder, Ehegatten oder Lebensgefährten, können nicht, wie häufig angenommen, einspringen und alles Notwendige stellvertretend regeln. Bis ein Betreuer oder eine Betreuerin gerichtlich bestellt ist, vergeht Zeit. Und der Umfang dessen, was geregelt werden muss, kann groß sein. Oft sind Angelegenheiten mit der Krankenkasse, der Bank oder Sparkasse, dem Arbeitgeber und Sozialleistungsträgern zu klären. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung helfen in dieser Situation weiter. Mit der Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson rechtsverbindliche Entscheidungen treffen. Wurde eine Patientenverfügung verfasst, hat die Vertrauensperson dafür zu sorgen, dass der erklärte Wille des oder der Betroffenen umgesetzt wird. 
Die Betreuungsbehörde gibt in der Abendveranstaltung am 30. Juli Erklärungen zum Inhalt dieser Vollmachten und Verfügungen und beantwortet Fragen. 
Um eine öffentliche Beglaubigung von Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen zu erhalten, können Bürgerinnen und Bürger zu den regulären Sprechzeiten in der Betreuungsbehörde vorsprechen oder vorab telefonisch einen Termin vereinbaren. Die Sprechzeiten sind: Dienstag 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr und Donnerstag 9 bis 12 und 14 bis 16 Uhr.

Betreuungsbehörde im Sozialamt:

Glashütter Straße 51, 01309 Dresden
Telefon: 0351-4889471
E-Mail: betreuungsbehoerde@dresden.de
Sprechzeiten: 
Dienstag 9–12 und 14–18 Uhr
Donnerstag 9–12 und 14–16 Uhr