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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/07/pm_007.php 03.07.2024 16:55:50 Uhr 05.11.2024 11:20:29 Uhr

Landtagswahl und Wahl des Integrations- und Ausländerbeirats

Wahlausschüsse entscheiden über Zulassung von Kandidierenden

Am Sonntag, 1. September 2024 findet die Wahl zum 8. Sächsischen Landtag statt, zeitgleich wird auch der Dresdner Integrations- und Ausländerbeirat gewählt. 
Darüber, welche Kandidierenden bei der Integrations- und Ausländerbeiratswahl auf den Stimmzetteln stehen, entscheidet der Wahlausschuss am Donnerstag, 4. Juli 2024, ab 10 Uhr im Festsaal des Neuen Rathauses, Rathausplatz 1. Dort entscheidet auch am Freitag, 5. Juli 2024, ab 10 Uhr der Kreiswahlausschuss über die Zulassung oder Zurückweisung der eingereichten Kreiswahlvorschläge für die Landtagswahl. Wahlvorschläge enthalten Kandidierende, die sich zur Wahl stellen möchten. 

Vom 31. Mai 2024 bis zum 27. Juni 2024 meldeten sich 32 Bewerberinnen und Bewerber, die sich für die Integrations- und Ausländerbeiratswahl zur Wahl aufstellen lassen möchten. Bei der letzten Wahl im Jahr 2019 gingen 28 Wahlvorschläge ein. Alle Bewerber müssen durch mindestens 20 Unterschriften unterstützt werden. Die Wahlvorschläge für die Landtagswahl konnten vom 29. März bis zum 27. Juni 2024 eingereicht werden und falls erforderlich, ihre Unterstützungsunterschriften nachweisen. 

Am Montag, 15. Juli 2024 wird die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge der Landtagswahl in der elektronischen Ausgabe des Dresdner Amtsblattes veröffentlicht. Die öffentliche Bekanntmachung mit den zugelassenen Wahlvorschlägen der Integrations- und Ausländerbeiratswahl erscheint am Donnerstag, 18. Juli 2024 im elektronischen Amtsblatt unter www.dresden.de/amtsblatt