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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/06/pm_036.php 11.06.2024 14:35:40 Uhr 17.07.2024 23:27:00 Uhr

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Betreuungsbehörde lädt zum Infoabend am 25. Juni ein – bitte anmelden

Am Dienstag, 25. Juni 2024, 18.30 Uhr, informiert die Betreuungsbehörde des Sozialamts über Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- oder Patientenverfügungen. Die Teilnehmenden erfahren Informatives und Nützliches über die Aufgabe, den Inhalt, die Form und die Wirksamkeit dieser Dokumente. Expertinnen und Experten der Betreuungsbehörde beantworten Fragen. Mit diesem Wissen ist es möglich, eigene Vollmachten und Verfügungen zu erstellen.
Der Infoabend findet im Verwaltungsgebäude an der Glashütter Straße 51, 01309 Dresden, statt. Der Veranstaltungsort ist mit den Straßenbahnlinien 4 und 12 und den Buslinien 61, 63 und 64 erreichbar, Haltestelle Pohlandplatz bzw. Bergmannstraße. Der Zugang ist barrierearm. 
Da nur maximal 40 Plätze zur Verfügung stehen, ist eine vorherige telefonische Anmeldung notwendig unter 0351-4889471.

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung helfen weiter, wenn ein Mensch in einer Notsituation wichtige persönliche Entscheidungen nicht selbst treffen kann. Das kann beispielsweise bei einem schweren Unfall oder einer plötzlichen Krankheit der Fall sein. Meist sind wichtige Angelegenheiten mit der Krankenkasse, der Bank oder Sparkasse, dem Arbeitgeber und Sozialleistungsträgern zu klären. Mit der Vorsorgevollmacht (§ 164 BGB) kann eine Person des Vertrauens rechtsverbindliche Entscheidungen für einen anderen Menschen treffen, zum Beispiel Verträge abschließen. Eine Betreuungsverfügung (§ 1814 BGB) legt fest, wer die rechtliche Betreuung übernimmt, wenn ein Mensch das infolge von Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst kann. Eine Patientenverfügung (§ 1827 BGB) regelt medizinische Angelegenheiten, für den Fall, dass die betroffene Person ihren Willen später nicht mehr selbst äußern kann.
Wer bereits eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung erstellt hat und sie öffentlich beglaubigen lassen möchte, muss nicht bis zum Informationsabend warten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsbehörde beglaubigen diese Dokumente zu den üblichen Sprechzeiten dienstags 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr und donnerstags 9 bis 12 und 14 bis 16 Uhr.