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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/05/pm_075.php 22.05.2024 14:09:24 Uhr 18.07.2024 17:33:50 Uhr

Wahllokale öffnen am Wahlsonntag, 9. Juni von 8 bis 18 Uhr

Entsprechende Bekanntmachung steht am 23. Mai im elektronischen Amtsblatt

Die 177 Wahllokale mit insgesamt 408 Wahlbezirken zur Europa-und Kommunalwahl sind am 9. Juni 2024 von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Im Anschluss werden die Stimmen ausgezählt. Da die Anzahl der Urnenwahllokale deutlich erhöht wurde, sollten alle Wahlberechtigten genau nachsehen, welches Wahllokal auf ihrer Wahlbenachrichtigung vermerkt ist. Jede und jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahllokal abstimmen, das auf der Wahlbenachrichtigung steht. 
Zur Wahl sollten die Wählerinnen und Wähler ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass (EU-Bürger Identitätsausweis) mitbringen. Mit dem Wahlschein können Wahlberechtigte auch in einem anderen Wahllokal innerhalb ihres Wahlkreises wählen gehen, sofern der Stadtbezirk oder die Ortschaft übereinstimmen. Den Wahlschein kann man beantragen auf www.dresden.de/briefwahl
310 der 408 Urnenwahlbezirke sind barrierefrei zugänglich. Informationen zu barrierefreien Wahllokalen stehen unter www.dresden.de/kommunalwahl oder www.dresden.de/europawahl unter dem Punkt „Barrierefreies Wählen“. Die Wahlhandlung und Wahlergebnisermittlung sind öffentlich. Damit hat jedermann Zutritt zum Wahlraum, soweit das Wahlgeschäft dadurch nicht gestört wird. 
Fragen zur Europa-und Kommunalwahl beantwortet die Wahlbehörde telefonisch zu den allgemeinen Dienstzeiten unter 0351-4881120 oder per E-Mail an wahlamt@dresden.de 
Die Wahlbekanntmachung mit weiteren Informationen zum Wahltag steht im elektronischen Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden in der Ausgabe vom 23. Mai unter www.dresden.de/amtsblatt