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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/03/pm_042.php 13.03.2024 13:39:55 Uhr 20.07.2024 21:30:10 Uhr

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Anmelden für Infoabende am 9. April und 14. Mai 

Am Dienstag, 9. April 2024, und am Dienstag, 14. Mai 2024, informiert die Betreuungsbehörde jeweils 18.30 Uhr über Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- oder Patientenverfügungen. Die Teilnehmenden erfahren Nützliches über Aufgabe, Inhalt, Form und Wirksamkeit der Dokumente. Expertinnen und Experten der Betreuungsbehörde beantworten Fragen. Mit dem Wissen ist es möglich, eigene Vollmachten und Verfügungen zu erstellen. 

Anmeldung zum Infoabend erforderlich

Die Infoabende finden im Verwaltungsgebäude an der Glashütter Straße 51, statt. Der Zugang zum Veranstaltungsraum ist barrierearm. Weil die Platzkapazität begrenzt ist, ist eine telefonische Anmeldung erforderlich. Interessierte können sich ab sofort unter 0351-4889471 anmelden.

Wofür Vorsorgevollmacht und Co. gut sind

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung helfen weiter, wenn ein Mensch in einer Notsituation wichtige persönliche Entscheidungen nicht selbst treffen kann. Das kann beispielsweise bei einem schweren Unfall oder einer plötzlichen Krankheit der Fall sein. Meist sind wichtige Angelegenheiten mit der Krankenkasse, der Bank oder Sparkasse, dem Arbeitgeber und Sozialleistungsträgern zu klären. Mit der Vorsorgevollmacht (§ 164 BGB) kann eine Person des Vertrauens rechtsverbindliche Entscheidungen für einen anderen Menschen treffen, zum Beispiel Verträge abschließen. Eine Betreuungsverfügung (§ 1814 BGB) legt fest, wer die rechtliche Betreuung übernimmt, wenn ein Mensch das infolge von Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst kann. Eine Patientenverfügung (§ 1827 BGB) regelt medizinische Angelegenheiten, für den Fall, dass die betroffene Person ihren Willen später nicht mehr selbst äußern kann.

Betreuungsbehörde bietet Beglaubigung an

Wer bereits eine Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung erstellt hat und sie öffentlich beglaubigen lassen möchte, muss nicht bis zum Informationsabend warten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsbehörde beglaubigen diese Dokumente zu den üblichen Sprechzeiten. Diese sind: Dienstag 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr und Donnerstag 9 bis 12 und 14 bis 16 Uhr.

Behörde mit vielfältigen Aufgaben

Die Betreuungsbehörde informiert nicht nur über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung und beglaubigt diese Dokumente, sie wirkt im Auftrag des Amtsgerichts auch in Betreuungsverfahren mit. Zu diesem Zweck führt die Behörde beispielsweise Ermittlungen durch. Die Betreuungsbehörde unterstützt außerdem ehrenamtliche und hauptberufliche Betreuerinnen, Betreuer und Bevollmächtigte und vermittelt ihnen Fortbildungsangebote. In Zusammenarbeit mit dem Betreuungsgericht gewinnt und prüft sie geeignete Berufsbetreuerinnen und -betreuer. Außerdem fördert sie die Netzwerkarbeit. Die Betreuungsbehörde gehört zum Dresdner Sozialamt.

Informationen im Internet

Kontaktdaten und hilfreiche Informationsbroschüren mit Tipps und Textbausteinen sowie Formulare in mehreren Sprachen bietet die Betreuungsbehörde im Internet zum Herunterladen an: www.dresden.de/betreuungsbehoerde