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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/02/pm_005.php 02.02.2024 11:38:47 Uhr 24.08.2024 02:13:41 Uhr

Jäger- und Falknerprüfung im Frühjahr 2024

Anmeldefrist endet am 8. März

Die Untere Jagdbehörde der Landeshauptstadt Dresden nimmt bis Freitag, 8. März 2024, Anmeldungen für die Jäger- und Falknerprüfung im Frühjahr 2024 auf dem Postweg oder per E-Mail entgegen. Bewerberinnen und Bewerber haben bis zu diesem Datum die erforderlichen Unterlagen (Ausbildungsnachweis, Führungszeugnis, Kopie des Personalausweises oder Reisepasses und ggf. Nachweis über bestandene Prüfungsabschnitte) einzureichen.

Interessenten schicken ihre Unterlagen an die Landeshauptstadt Dresden, Ordnungsamt, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, oder per E-Mail an jagdbehoerde@dresden.de. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Jagdbehörde stehen für Rückfragen telefonisch unter 0351-4885929 oder per E-Mail unter jagdbehoerde@dresden.de zur Verfügung.

Gemäß der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Jagd (Sächsische Jagdverordnung - SächsJagdVO) vom 27. August 2012 ist die Landeshauptstadt Dresden als Untere Jagdbehörde für die Durchführung der Jägerprüfung verantwortlich.