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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/01/pm_034.php 16.01.2024 17:14:43 Uhr 24.08.2024 14:09:53 Uhr

Illegal errichtete Hütte im Prießnitzgrund beräumt

Der Abtransport des Unrats und das Verfüllen der Grabung wird wohl mehrere Tage dauern

Am Dienstag, 16. Januar 2024, haben Mitarbeiter der Unteren Forstbehörde der Landeshauptstadt Dresden und des Staatsbetriebs Sachsenforst damit begonnen, eine illegal errichtete Hütte im Wald im Prießnitzgrund zu beräumen. Diese gefährdete unter anderem die Sicherheit der Waldbesucher und die Funktion des Waldes. Auch die Standsicherheit der stark befahrenen Stauffenbergallee könnte durch Grabungen vor Ort gefährdet sein. Somit wurde ein Handeln zum Schutz vor Gefahr für Leib und Leben – nicht zuletzt für den Nutzer selbst –
dringend notwendig. In den vergangenen Jahren gab es mehrfach Aufforderungen zur Räumung der Fläche durch den Freistaat Sachsen als Flächeneigentümer, denen nicht nachgekommen wurde. Stattdessen ist das Gelände seit 2020 immer weiter ausgebaut worden.

Auf Höhe der Unterführung der Stauffenbergallee wurden Abgrabungen am Hang vorgenommen, ein Verschlag errichtet und auch die unmittelbare Umgebung zunehmend vereinnahmt. Das alles ist nicht mit dem Waldgesetz konform. Es wurden Gegenstände wie eine Badewanne, Sonnenschirme und ein Ofen, der gefeuert wurde, in der Hütte und deren Umgebung errichtet. In einigen Bereichen kam es zu Bodenverdichtungen und Ausspülungen, was das Wurzelwachstum der Bäume negativ beeinflusst. Außerdem wurden Wurzeln der umstehenden Waldbäume direkt beschädigt, was deren Standsicherheit beeinträchtigt. Dies gefährdet alle, die den Ort nutzen oder ihn als Spaziergänger passieren. Weil die Abgrabungen zum Teil in die Böschung reichen, welche die Stauffenbergallee stützt, können Erdrutsche und Verschiebungen nicht ausgeschlossen werden. 
Bernd Dankert, Leiter des Forstbezirks Dresden: „Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald und der Wald selbst nicht gestört oder gefährdet werden. Abgrabungen im Wurzelbereich, Bodenverdichtung und das Ablagern von Abfällen und waldfremden Gegenständen stören und schädigen jedoch den Wald. Sie sind nicht Bestandteil des freien Betretungsrechtes, sondern beeinträchtigen die Waldfunktionen.“

Neben den festgestellten Gefährdungen kam es zu diversen Rückfragen und Beschwerden durch Bürger sowohl beim Staatsbetrieb Sachsenforst als auch beim Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft der Landeshauptstadt Dresden, warum dieser Zustand geduldet wird.

Deshalb schaltete sich nun auch die Untere Forstbehörde Dresden ein und nahm ihre Aufgabe gemäß § 50 des sächsischen Waldgesetzes wahr. Danach obliegt ihr der Forstschutz, also die Pflicht, Gefahren, die dem Wald drohen sowie Störungen der öffentlichen Sicherheit im Wald abzuwehren, zu verhindern oder zu beseitigen. 

Detlef Thiel, Leiter des Amtes für Stadtgrün und Abfallwirtschaft der Stadt Dresden: „Uns ist bekannt, dass in der Vergangenheit eine Person häufiger vor Ort angetroffen worden ist und das Areal temporär genutzt hat. Möglicherweise sind auch weitere Personen betroffen. Aus diesem Grund ist bei der Räumung auch das Sozialamt zugegen gewesen, um im Bedarfsfall sofort soziale Unterstützung leisten zu können.“ 
Vor Ort wurde jedoch niemand in der Hütte angetroffen. Der Person, von der dem Sozialamt bekannt ist, dass sie dort gelegentlich weilt, wurden Unterstützungsangebote zur Wohnungssuche gemacht. Die Landeshauptstadt Dresden bietet diese Unterstützung auch weiterhin an. Eine unmittelbare Unterbringung in einer städtischen Einrichtung wurde angeboten und kann sichergestellt werden.

„Der Wald gehört der Allgemeinheit“, stellt Thiel noch einmal klar. „Wir können es nicht zulassen, dass Privatpersonen Teile davon für sich allein beanspruchen oder Menschen und die Infrastruktur damit gefährden.“

Nach dem Abriss der Hütte am Dienstag wird in den nächsten Tagen der Unrat entsorgt und die Ausgrabung verfüllt. Die aufgefundenen Wertgegenstände werden eingelagert.