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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/01/pm_005.php 05.01.2024 14:58:41 Uhr 24.08.2024 20:18:07 Uhr

Landeshauptstadt Dresden erwartet höhere Asylausgaben

Beschluss des Stadtrats im ersten Quartal 2024

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Wie bereits im Vorjahr zeichnen sich auch für 2024 höhere Kosten der Stadt Dresden für die Unterbringung und Betreuung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern ab. Der Mehrbedarf beläuft sich auf rund 82 Millionen Euro. Deshalb hat die Stadtverwaltung eine Beschlussvorlage für den Stadtrat mit Vorschlägen zur Deckung der notwendigen Ausgaben erstellt (Vorlage V2577/23). Mit einer Entscheidung des Rats wird im ersten Quartal 2024 gerechnet. 

Die städtischen Kosten steigen zum einen, weil Dresden mehr Geflüchtete unterbringen muss als erwartet. Zum anderen wirken sich gestiegene Preise aus. Im Jahr 2023 wies die Landesdirektion Sachsen der Stadt 2.125 Asylsuchende zu. Für das Jahr 2024 ist von 2.200 zugewiesenen Personen auszugehen. Zum Vergleich: 2022 hatte Dresden 1.549 Asylsuchende aufzunehmen, davon 1.085 Personen im vierten Quartal 2022. Das entspricht einem Anstieg der unterzubringenden Geflüchteten um 37 Prozent im Jahr 2023. Diese Entwicklung war bei der Haushaltsplanung im Jahr 2022 noch nicht absehbar. Außerdem sind Mieten, Heizung, Energie und Ausstattung der Asylunterkünfte teurer geworden. Die Unterbringungskosten steigen vor allem, weil es kaum noch preiswerte und geeignete Objekte in der Stadt gibt. Wie schon 2023 ist deshalb auch 2024 mehr Geld erforderlich als ursprünglich eingeplant. 

Aus dem Mehrbedarf von 82 Millionen Euro entfallen 61,5 Millionen Euro auf die Unterbringung einschließlich Wachschutz, Ausstattung und Einrichtungsbetrieb. Für die gesetzlichen Asylbewerberleistungen und Verpflegung rechnet die Stadt mit einem Mehraufwand von bis zu 17 Millionen Euro. Des Weiteren muss die Stadtverwaltung voraussichtlich zwei Millionen Euro für Küchen und Brandschutz in der Asylunterkunft Lingnerallee 3 (ehemalige Cityherberge) investieren. Für soziale Betreuung und Integrationshilfen werden bis zu 958.000 Euro zusätzlich benötigt.

Finanziert werden die Kosten für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Geflüchteten vorrangig aus einer einheitlichen Pro-Kopf-Pauschale, die der Freistaat Sachsen den Landkreisen und kreisfreien Städten nachträglich überweist, sowie Benutzungsgebühren, die die Stadtverwaltung erhebt. Diese Einnahmen decken die kommunalen Ausgaben jedoch nicht vollständig. Deshalb wird die Landeshauptstadt Dresden im Jahr 2024 bis zu 46,8 Millionen Euro aus eigenen Mitteln tragen.