Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2023/12/pm_046.php 20.12.2023 07:21:28 Uhr 25.08.2024 02:22:33 Uhr

Sozialer Wohnungsbau: Sozialbürgermeisterin enttäuscht von neuer Regelung

Für Dr. Kristin Klaudia Kaufmann greift die Änderung der Richtlinie durch den Freistaat zu kurz

Am heutigen Dienstag, 19. Dezember 2023, hat die sächsische Landesregierung auf den Druck aus der Wohnungswirtschaft und den Kommunen reagiert und eine Anpassung der Förderrichtlinie gebundener Mietwohnraum (FRL gMW) beschlossen. Die wichtigste Anpassung betrifft den Mietzuschuss, der von 40 Prozent auf 45 Prozent der Miete steigt. Die bisherige Deckelung auf einen Maximalbetrag von höchstens 4,80 Euro pro Quadratmeter und Monat entfällt. Für Dresdens Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann reicht das aber nicht aus:

„Die Anpassungen gehen in die richtige Richtung, ihnen fehlt aber die Kraft für einen echten Wumms für die dauerhafte Sicherung bezahlbaren Wohnens.“
Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann

Die Streichung des Maximalbetrags sei sehr zu begrüßen, weil die Förderung damit flexibilisiert wird und sich künftig dynamisch an die Baupreisentwicklung anpasst.

„Mit der neuen Förderrichtlinie können unsere Wohnungsmarktpartner in Dresden kurzfristig wieder Neubauvorhaben starten, zumindest Projekte, die schon grob geplant und mit dem verbesserten Mietzuschuss wirtschaftlich machbar sind.“

Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann

Das trifft jedoch nicht auf alle Projekte zu, die derzeit auf Eis liegen. Insbesondere für größere Vorhaben, die eine ganze Reihe komplexer und teurer Baustandards erfüllen müssen, wird die Förderung auch weiterhin nicht ausreichen.

„Wenn die Miete dann immer noch deutlich über 7,50 Euro pro Quadratmeter liegt, kann von sozialem Wohnungsbau eigentlich keine Rede sein.“

Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann

Die Förderung müsse stattdessen so bemessen sein, dass sich Haushalte mit Wohnberechtigungsschein die neuen Sozialwohnungen auch leisten können. Hier ist nach Ansicht der Beigeordneten für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen noch Luft nach oben für eine Aufstockung des Förderzuschusses, zumal die Staatsregierung schon heute damit rechnet, dass sie die vom Bund bereitgestellten Mittel für den sozialen Wohnungsbau nicht vollständig abrufen wird.

„Das hinterlässt einen faden Beigeschmack. Letztlich bleibt nur das Prädikat: ‚geht in die richtige Richtung, greift aber zu kurz‘. Wahrscheinlich braucht die Richtlinie schon bald wieder ein Update.“

Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann

Basierend auf Daten der Kommunalen Bürgerumfrage 2022 haben insgesamt 66.500 Mieterhaushalte in Dresden Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein und damit auf eine geförderte Sozialwohnung. Das entspricht einem Anteil von 22 Prozent aller Dresdner Haushalte bzw. 27 Prozent aller Dresdner Mieterhaushalte. Im Jahr 2022 stellte das Sozialamt insgesamt 2.315 Wohnberechtigungsscheine aus, 2021 waren es 2.391. Doch der Schein sichert nicht automatisch eine Sozialwohnung – er dient lediglich als Nachweis für die Wohnungsberechtigung.