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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2023/10/pm_058.php 25.10.2023 15:01:35 Uhr 26.08.2024 08:21:20 Uhr

Was regeln Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung?

Informationsabend des Sozialamtes am 14. November

Die Betreuungsbehörde des Sozialamts der Landeshauptstadt Dresden lädt am Dienstag, 14. November 2023, 18.30 Uhr, zu einem Informationsabend über Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung ins Sozialamt, Glashütter Straße 51, ein. Da die Platzkapazität des Veranstaltungsraums im Erdgeschoss begrenzt ist, ist eine telefonische Anmeldung unter 0351-4889471 notwendig. Der Zugang ist barrierearm.

Ein schwerer Unfall, eine plötzliche Krankheit – das sind Ereignisse, die sich niemand wünscht und die doch jeden treffen können. Tritt so ein Ereignis ein und die betroffene Person kann nicht mehr selbst entscheiden, stellt sich die Frage: Wer entscheidet dann? Familienangehörige, wie Eltern, Kinder, Ehegatten oder Lebensgefährten, können nicht – wie häufig angenommen – einspringen und alles Notwendige stellvertretend regeln. Bis ein Betreuer oder eine Betreuerin gerichtlich bestellt ist, vergeht Zeit. Und der Umfang dessen, was geregelt werden muss, kann durchaus immens sein. Oft sind es Angelegenheiten mit der Krankenkasse, der Bank oder Sparkasse, dem Arbeitgeber und Sozialleistungsträgern, die zu klären sind.

In so einer Situation helfen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung weiter. Mit der Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson rechtsverbindliche Entscheidungen treffen. Wurde eine Patientenverfügung verfasst, hat die Vertrauensperson dafür zu sorgen, dass der erklärte Wille des oder der Betroffenen umgesetzt wird. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsbehörde geben in dieser Veranstaltung Erklärungen zum Inhalt dieser Vollmachten und Verfügungen und beantwortet Fragen.

Um eine öffentliche Beglaubigung von Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen zu erhalten, können Bürgerinnen und Bürger zu den regulären Sprechzeiten in der Betreuungsbehörde vorsprechen. Termine können sie nur telefonisch vereinbaren.

Betreuungsbehörde im Sozialamt:

Glashütter Straße 51, 01309 Dresden
Telefon: 0351-4889471
E-Mail: betreuungsbehoerde@dresden.de
Sprechzeiten: 
Dienstag 9–12 und 14–18 Uhr
Donnerstag 9–12 und 14–16 Uhr

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