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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2023/10/pm_010.php 06.10.2023 12:44:59 Uhr 26.08.2024 20:18:35 Uhr

Stadtverwaltung bringt Geflüchtete dezentral in Wilsdruffer Vorstadt unter

Weitere Wohnungen werden gesucht

Die Stadtverwaltung Dresden stockt die Plätze für die Unterbringung von Geflüchteten kontinuierlich auf und setzt dabei neben Wohnheimen weiterhin auf dezentrale Unterkünfte im gesamten Stadtgebiet. Das geschieht auch dank der Unterstützung privater Vermieter. So mietet die Stadtverwaltung beispielsweise 21 Drei-Raum-Wohnungen im Umfeld des Wettiner Platzes in der Wilsdruffer Vorstadt an. Die Wohnungen für etwa 70 Personen waren dem Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung angeboten worden. Die Einzelwohnungsmietverträge wurden vor wenigen Tagen abgeschlossen. Derzeit werden die Wohnungen – entsprechend der staatlichen Verwaltungsvorschrift für die Flüchtlingsunterbringung – ausgestattet. Die Geflüchteten ziehen in den nächsten Wochen ein. Sie werden von Migrationssozialarbeitern betreut. Diese sind auch erste Ansprechpartner für Anliegen oder Hilfsangebote aus der Nachbarschaft. Im gegenseitigen Interesse der Vertragsparteien sowie mit Rücksicht auf die Bewohnerinnen und Bewohner wird zu den Wohnungen keine nähere Auskunft erteilt. Die Nachbarn sind informiert.

Zugleich sucht die Stadt weitere Wohnungen, in denen Asylbewerberinnen und Asylbewerber untergebracht werden können. Prinzipiell kommen alle Stadtteile und Ortschaften in Betracht. Eigentümer, Hausverwaltungen und Projektentwickler sind gebeten, Immobilienangebote an das Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung zu richten. Die Stadtverwaltung stellt dafür auf www.dresden.de/asylunterkunft-melden eine Checkliste und ein Online-Formular bereit. Alternativ können Wohnungen per E-Mail an 65-mietvertragsverwaltung@dresden.de angeboten werden. Die Wohnungen bzw. Apartments sollten mit Selbstversorgerküche und eigenem Bad ausgestattet sein. Im Idealfall sind sie möbliert, aber das ist kein Muss. Die Wohneinheiten sollen für mindestens zwei Jahre zur Verfügung stehen. Daneben gibt es spezielle bauliche und technische Anforderungen, die die Unterkünfte erfüllen sollen. So müssen beispielsweise pro Person mindestens sechs Quadratmeter zum Wohnen und Schlafen zur Verfügung stehen. Das schreibt die Verwaltungsvorschrift Unterbringung des Freistaates Sachsen vor. Einen Mustermietvertrag stellt das Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung bei Bedarf zur Verfügung.

Unterbringung ist gesetzliche Pflichtaufgabe

Die Landeshauptstadt Dresden ist – wie alle Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen – zur Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern gesetzlich verpflichtet. Das schreibt § 6 Absatz 3 Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz (SächsFlüAG) vor. Die schutzsuchenden Menschen werden gemäß Stadtratsbeschluss vorrangig in Wohnungen untergebracht, die sich über das ganze Stadtgebiet verteilen. Ende August 2023 lebten in städtischen Unterkünften 4.048 geflüchtete Menschen. Die Stadt rechnet für dieses Jahr nach wie vor mit insgesamt 2.200 Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die ihr die Landesdirektion Sachsen zur Unterbringung zuweist. Damit die Stadt ihre Unterbringungspflicht erfüllen kann, müssen bis zum Jahresende noch 114 Plätze geschaffen werden.