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Sommer, Sonne, Salmonellen

Lebensmittel-Tipps für heiße Tage

Beim Hoffest und beim Picknick im Grünen schmecken Kartoffelsalat und Tiramisu besonders gut. Aber Vorsicht, solche Lebensmittel können bei Hitze und schwülem Wetter schnell verderben. Damit die Party nicht mit Übelkeit, Bauchweh und Durchfall endet, gibt die städtische Lebensmittelüberwachung Tipps für heiße Tage. Abteilungsleiterin Dr. Antje Schminke rät: „In den Sommermonaten ist die Gefahr für Lebensmittelinfektionen deutlich erhöht. Aufgrund der Hitze und der hohen Luftfeuchtigkeit vermehren sich vor allem Bakterien, wie beispielsweise Salmonellen, besonders schnell. Wer beim Einkauf, beim Transport, der Lagerung und der Zubereitung von empfindlichen Lebensmitteln auf Hygiene und Kühlung achtet, kann sein Essen auch im Sommer unbeschwert genießen.“

Welche Lebensmittel verderben leicht bei sommerlichen Temperaturen?

Insbesondere rohe tierische Lebensmittel verderben schnell. Dazu gehören Fleisch vom Schwein (zum Beispiel Mett), Rind (zum Beispiel Carpaccio) sowie Wild, Fisch, Eier und Milch. Ebenso Lebensmittel, die aus diesen Zutaten hergestellt werden, beispielsweise Süßspeisen wie Tiramisu und Mousse au Chocolat (dafür werden rohe Eier verwendet), Speiseeis und Sahnetorten. Auch Kartoffelsalat mit Mayonnaise aus rohen Eiern, der länger in der Sonne auf dem Partybuffet steht, kann zu einer Lebensmittelinfektion führen. Ebenfalls leicht verderblich sind Salate und geschnittenes Obst.

Worauf muss man beim Einkauf achten?

Beim Einkauf sollten Verbraucherinnen und Verbraucher auf Frische und Haltbarkeit der Lebensmittel sowie ihre korrekte Kühlung achten. Frische Lebensmittel kann man gut mit den eigenen Sinnen prüfen und die Probe machen: Sieht das Produkt wie üblich aus und riecht es auch so? Ist die Verpackung dicht? Sind Teile des Inhalts ausgetreten? Ist etwas von außen hineingelangt? Gibt die Verpackung besondere Hinweise für die Aufbewahrung und Verwendung des Lebensmittels? Beispielsweise kann auf einer Packung mit frischem Fisch folgendes Verbrauchsdatum aufgedruckt sein: „Ungeöffnet bei 0 °C bis +2 °C zu verbrauchen bis …“. Das bedeutet: Nach Ablauf des Datums gilt das Lebensmittel als nicht mehr sicher. Das Lebensmittel darf dann nicht mehr gegessen werden. Anders bei abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum. Auf der Packung steht beispielsweise: „Ungeöffnet bei maximal +4 °C mindestens haltbar bis…“. Diese Lebensmittel können nach Prüfung oft problemlos verzehrt werden. In beiden Fällen gilt das angegebene Datum aber nur, solange das Lebensmittel immer korrekt gekühlt wurde. Lebensmittelunternehmer sind rechtlich verpflichtet, die sogenannte Kühlkette ständig einzuhalten. Fällt Verbrauchern beim Fleischer, Direktvermarkter oder im Supermarkt ein abgelaufenes Mindesthaltbarkeitsdatum oder gar eine kaputte Kühlung auf, sollte es unverzüglich dem Marktpersonal gemeldet werden.
Tipp: Kühlpflichtige Lebensmittel wie rohes Fleisch, Fisch, frische Milch und Wurstwaren sollten als letztes in den Einkaufswagen gelegt werden. Das gilt auch für tiefgefrorene Lebensmittel. 

Ist eine Kühltasche sinnvoll?

Ja, eine Kühltasche, Kühlbox oder Isoliertasche ist ratsam. Sie halten den Einkauf im Sommer frisch. Damit sich keine Keime im Lebensmittel vermehren, sollten Lebensmittel nach dem Kauf so schnell wie möglich nach Hause gebracht werden. Leicht verderbliche Lebensmittel müssen auch während des Transports gekühlt werden, ehe sie im heimischen Kühlschrank oder Eisfach gelagert werden. Kühlpflichtige Lebensmittel deshalb mit Kühlakku transportieren. Eine geschlossene, ununterbrochene Kühlkette sorgt dafür, dass sich Krankheitserreger nicht ausbreiten und keine Lebensmittel verschwendet werden. Achtung im Umgang mit Speiseeis: Ist das Eis beim Transport versehentlich an- oder gar aufgetaut, sollte es nicht erneut eingefroren werden. Denn neben Qualitätsverlust können auch gesundheitliche Risiken entstehen.

Was sollte bei der Zubereitung und beim Verzehr beachtet werden?

Bevor Lebensmittel zubereitet und verzehrt werden, sollten Verbraucher die Produkte nochmals mit ihren Sinnen testen: Anschauen, Riechen, Schmecken. Hat sich das Aussehen verändert? Hat sich eventuell Schimmel gebildet oder wölbt sich der (Konserven-) Deckel? Riecht das Produkt komisch? Schmeckt es anders? All das können Anzeichen dafür sein, dass Produkte nicht mehr gut sind. Bei der Verarbeitung der Lebensmittel ist auf Hygiene zu achten: gründliches Händewaschen, nur saubere Utensilien und eine saubere Arbeitsplatte verwenden; Fleisch immer gut durchgaren; erhitzte Speisen bis zum Verzehr so heiß halten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens 60 Grad Celsius aufweisen. 

Rohes Fleisch und Würstchen sollten in der Kühltasche zum Grillfest transportiert werden. Darin können auch Dips und Soßen gelagert werden. Vorbereitete Salate sollen nicht in der Sonne stehen. Besser ist es, den Salat erst kurz vor dem Verzehr anzurichten. Auch an sauberes Mehrweggeschirr und -besteck sollte gedacht werden. Das sieht nicht nur besser aus, es vermeidet auch Abfall und schont wertvolle Ressourcen. 

Was kann passieren, wenn unachtsam mit Lebensmitteln umgegangen wird?

Halten Verbraucherinnen und Verbraucher die gegebenen Hinweise nicht ein, können sich Salmonellen oder andere Bakterien sehr schnell vermehren und binnen weniger Stunden zu Millionen von Keimen entwickeln. Salmonellen sind in den meisten Fällen weder zu riechen, zu schmecken noch zu sehen. Je nachdem, wie viele Krankheitserreger mit dem Essen aufgenommen werden, dauert die Inkubationszeit meist sechs Stunden bis drei Tage. Typische Symptome für eine Salmonelleninfektion sind plötzlicher Durchfall, Übelkeit, Erbrechen, Kopf- und Bauchschmerzen sowie Fieber. Oft klingen die Symptome nach einigen Stunden oder Tagen von selbst wieder ab. Schwere Krankheitsverläufe sind selten. Gefährdet sind insbesondere alte und immungeschwächten Menschen, Schwangere sowie Säuglinge und Kleinkinder. Bei ihnen kann vor allem Dehydrierung schnell zum ernsthaften Problem werden. Weil Salmonellen besonders ansteckend sind, werden sowohl die Erkrankung als auch der Verdacht auf eine Erkrankung dem Gesundheitsamt gemeldet. 

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