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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2023/02/pm_042.php 16.02.2023 11:13:22 Uhr 01.09.2024 16:12:50 Uhr

Denkmalpflege: Mehr Transparenz bei Förderentscheiden

Ermittlungsgrundlagen jetzt online unter www.dresden.de/denkmalpflege

Die Landeshauptstadt Dresden gewährt städtische Zuwendungen zur Pflege und Erhaltung von Kulturdenkmalen. Dabei wird zunächst geprüft, ob die jeweils beantragten (Teil-)Leistungen tatsächlich allein oder überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege erforderlich werden und mit einem höheren Aufwand als bei einem vergleichbaren, nicht unter Denkmalschutz stehenden Objekt, verbunden sind bzw. verbunden sein könnten. Dies ist der denkmalbedingte Mehraufwand. Die unterschiedlichen Anerkennungssätze wurden aktualisiert und gelten ab dem Zuwendungsjahr 2023. Die Abstufung der Anerkennungssätze von 25 bis 100 Prozent trägt dabei auch dem denkmalpflegerischen Ziel des Substanzerhalts, der Originalität Rechnung. Die Regelungen zum Landesprogramm Denkmalförderung bleiben davon unberührt.

Zur Verbesserung der Transparenz bei Förderentscheiden sind die Ermittlungsgrundlagen jetzt online unter www.dresden.de/denkmalpflege einsehbar.