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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2023/02/pm_032.php 14.02.2023 11:28:44 Uhr 01.09.2024 18:17:09 Uhr

Dresden sucht ehrenamtliche Schöffinnen und Schöffen

Interessierte können sich bis zum 28. Februar 2023 schriftlich bewerben

Die Landeshauptstadt Dresden sucht für die neue Amtsperiode 2024 bis 2028 Bewerberinnen und Bewerber für das Schöffen- und Jugendschöffenamt, die in Dresden ihren Hauptwohnsitz haben und am 1. Januar 2024 mindestens 25 alt sind bzw. höchstens 69 Jahre alt sein werden sowie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Für die Ehrenämter der Schöffen und Jugendschöffen sind bereits viele Bewerbungen von Dresdnerinnen und Dresdnern seit Jahresbeginn eingegangen, aber noch nicht ausreichend für alle rund 1.000 Schöffen- und rund 400 Jugendschöffenstellen.

Was sind Schöffen, werden sie bezahlt und wie oft sind sie tätig?

Schöffen sind als ehrenamtliche Richter an den Gerichten im Einsatz. Sie verfolgen die Gerichtsprozesse mit und arbeiten eng mit den Berufsrichtern zusammen. Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Erwartet werden jedoch unter anderem neben Unparteilichkeit und Selbstständigkeit, ein ausgeprägter Gerechtigkeitssinn, ausreichend Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen sowie für das Jugendschöffenamt Erfahrung in der Jugenderziehung.

Eingesetzt werden Schöffen und Jugendschöffen entweder am Dresdner Amtsgericht oder am Landgericht.

Nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) kann ein finanzieller Ausgleich für Verdienstausfall, Fahrtkosten und sonstige mit der Tätigkeit verbundenen Aufwendungen beantragt werden.

Die zeitliche Inanspruchnahme der Schöffen ist gesetzlich geregelt und so kalkuliert, dass jeder Schöffe zu nicht mehr als zwölf ordentlichen Sitzungstagen pro Jahr herangezogen wird. Die Sitzungstage werden langfristig bekannt gegeben, so dass eine Planbarkeit für Beruf und Familie gegeben ist. Wie lange ein Sitzungstag dauert, ist verfahrensabhängig und kann im Voraus nicht beurteilt werden.

Bis wann ist eine Bewerbung noch möglich?

Interessierte können sich noch bis zum 28. Februar 2023 schriftlich für die ehrenamtliche Tätigkeit bewerben. Auch Parteien sowie politische und andere Vereinigungen können geeignete Bewerberinnen und Bewerber mit deren Zustimmung benennen. Das Bewerbungsformular sowie weitere Informationen zu den Auswahlkriterien sowie zum Bewerbungs- und Auswahlprozess ist auf der Internetseite unter www.dresden.de/schoeffen zu finden. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular ist im Original an die Landeshauptstadt Dresden, Bürgeramt, SG Grundsatz und Wahlen, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden.

Die Bewerbung kann auch zu den allgemeinen Sprechzeiten in den Stadtbezirksämtern, Verwaltungsstellen der Ortschaften und den Bürgerbüros abgeben werden.

Wer ist Ansprechpartner bei Fragen?

Weitere Fragen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den allgemeinen Sprechzeiten unter den Telefonnummern 0351-4885888 bzw. 0351-4885889 oder per E-Mail: schoeffen@dresden.de