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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2023/01/pm_045.php 19.01.2023 13:56:42 Uhr 02.09.2024 06:19:51 Uhr

Beantragung von Altlastenauskünften ist ab sofort online möglich

Ab sofort können Anträge auf Altlastenauskunft für Grundstücke auf dem Stadtgebiet Dresden über ein Online-Formular gestellt werden. Zu finden ist dieses Formular unter www.dresden.de/altlastenauskunft.

Bedingt durch den anhaltenden Bauboom, die zunehmende Innenstadtverdichtung und den damit verbundenen Wettlauf um die noch freien Flächen in guter Lage, betreffen immer mehr Bauvorhaben Grundstücke mit Altlasten(verdacht) oder Altablagerungen. Das Bewusstsein für Altlasten ist damit deutlich gestiegen. Dieser Trend zeigt sich auch an den eingehenden Anträgen auf Altlastenauskunft. Während vor zehn Jahren noch Anfragen zu rund 300 Flurstücken eingingen, werden inzwischen etwa 2.400 bis 3.000 Flurstücke pro Jahr abgefragt.

„Mit dem neuen Online-Formular können wir der hohen Antragszahl besser gerecht werden“, erläutert Dr. Claudia Helling, Sachgebietsleiterin Grundwasser und Altlasten im Umweltamt. Vom neuen System verspricht sich das Umweltamt zum einen eine zügigere Bearbeitung, da die Anfragen nun direkt an die zuständigen Stellen gehen. Zum anderen können durch das Online-Formular nur vollständige Anträge eingereicht werden, was die in der Vergangenheit häufig notwendigen Rückfragen bei Antragsstellerinnen und Antragssteller reduzieren wird. Als dritte Verbesserung erfolgt durch das neue System eine automatisierte Vorprüfung der angefragten Flurstücke. Für alle, die das Online-Formular nicht nutzen können, gibt es weiterhin die Möglichkeit, die Anträge auf Altlastenauskunft per Post einzureichen.

Die Einführung des neuen Online-Antrags ist Teil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetztes. In diesem Rahmen sollen öffentliche Stellen ihre Dienstleistungen auch im Internet anbieten. Eine Übersicht der fertiggestellten elektronischen Behördengänge steht unter https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/elektronische-behoerdengaenge.php. 

Das Umweltamt ermutigt alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer dazu, sich vor einem größeren Eingriff in den Boden oder bei Kenntnis über frühere Gewerbenutzungen mit dem Thema Altlasten auseinanderzusetzen. Altlasten sind heute nur noch selten als solche von außen erkennbar, beispielsweise als verwahrloste Grundstücke oder Industrieruinen. Die meisten Flächen zeigen ihr Schadstoffpotenzial erst im Rahmen der Baugrunderkundung oder – schlimmstenfalls – wenn durch die Baggerschaufel kontaminiertes Material freigelegt wird. Für die Bauherren beginnt hier meist „Neuland“.

„Die Auskünfte können von allen Bürgerinnen und Bürgern mit berechtigtem Interesse beantragt werden. Dazu gehören natürlich die Grundstückseigentümer selbst, aber auch Kaufinteressenten oder Bauwillige“, ergänzt Dr. Claudia Helling. Als Nachweis des berechtigten Interesses wird dem Antrag entweder eine Vollmacht des Grundstückseigentümers oder ein entsprechender Grundbuchauszug als PDF oder Bilddatei beigefügt. Zudem werden für den Antrag eine Reihe von grundstücksbezogenen Daten benötigt, zum Beispiel Eigentümerdaten, die Adresse, die Gemarkung und die Flurstücksnummer.

Mit einer Altlastenauskunft werden kostenpflichtige Informationen zum registrierten Altlastenverdacht bzw. zur bekannten Altlast bereitgestellt. Je nach Arbeitsumfang liegen die Gebühren zwischen 50 und 500 Euro. Die überwiegende Mehrheit bilden aber sogenannte „Negativauskünfte“ ohne Eintragung als Verdachtsfläche. Solche Auskünfte sind kostenfrei. Die Erteilung einer schriftlichen Altlastenauskunft erfolgt in der Regel innerhalb eines Monats. Eine rechtzeitige Beantragung wird daher empfohlen. Betroffene können sich daher unter www.dresden.de/altlasten näher über das Thema informieren.

Im Freistaat Sachsen wurde mit dem Beginn der Altlastenbearbeitung in den 1990er Jahren das Sächsische Altlastenkataster (kurz: SALKA) eingerichtet. Die Vielzahl der erfassten Altstandorte und Altablagerungen konnten damit von Anfang an systematisch bearbeitet werden. Für das Stadtgebiet Dresden ist die untere Bodenschutzbehörde des Umweltamts für die Pflege des Katasters und die systematische Abarbeitung der registrierten Verdachtsflächen verantwortlich. So konnte der Altlastenverdacht in den zurückliegenden 30 Jahren bereits für über 80 Prozent der registrierten Flächen ausgeschlossen werden. 

Postalische Altlastenauskunft: Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt, SG Grundwasser und Altlasten, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden

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