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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/12/pm_057.php 20.12.2022 15:34:18 Uhr 02.09.2024 20:13:44 Uhr

Denkmalfördermittel jetzt im Fördermittelportal beantragen

Die Fachförderrichtlinie der Landeshauptstadt Dresden über die Gewährung von Zuwendungen zur Pflege und Erhaltung von Kulturdenkmalen (FFRL Denkmal) wurde in das Fördermittelportal der Landeshauptstadt Dresden aufgenommen. Anträge auf Gewährung einer Zuwendung können jederzeit für das aktuelle Kalenderjahr eingereicht werden, für 2023 ist das seit 1. Dezember 2022 jetzt direkt im Fördermittelportal möglich: https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/foerdermittelportal.php
Das Förderprogramm eignet sich vor allem für kleinere und kurzfristige Arbeiten an Kulturdenkmalen, die der Sicherung, Erhaltung, Nutzbarmachung, Pflege oder der Dokumentation im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmale (SächsDSchG) dienen. Vorhaben im Rahmen einer normalen Bauunterhaltung sind nicht förderfähig. Die Förderung ist auf 5.000 Euro pro Objekt beschränkt. Antragsberechtigt sind in der Regel Eigentümer und langfristig bauunterhaltungspflichtige Besitzer des Kulturdenkmals.
Fördermittelanträge im Rahmen des Landesprogramms (RL Denkmalförderung) müssen weiterhin und ausschließlich per Brief an das Amt für Kultur und Denkmalschutz geschickt werden.

Weitere Informationen:
www.dresden.de/Denkmalpflege