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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/10/pm_020.php 10.10.2022 14:50:51 Uhr 04.09.2024 10:27:10 Uhr

Ende des Wasserentnahmeverbots aus Dresdner Gewässern

Aus natürlichen Gewässern darf wieder Wasser mit Handgefäßen geschöpft werden

Die Allgemeinverfügung zur „Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern" läuft am Sonnabend, 15. Oktober 2022, aus. Sie wird nicht verlängert. 
Damit gelten ab Sonntag, 16. Oktober, für Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern in Dresden wieder die normalen gesetzlichen Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes für den Eigentümer- und Anliegergebrauch bzw. des Sächsischen Wassergesetzes für den Gemeingebrauch. Demnach darf aus natürlichen Gewässern wieder Wasser mit Handgefäßen geschöpft werden. Eigentümer von Gewässergrundstücken bzw. Anlieger von Gewässern können ohne wasserrechtliche Erlaubnis wieder Wasser für den eigenen Bedarf entnehmen. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass sich durch die Entnahme die Wasserführung nicht wesentlich vermindert und das Gewässer sowie die Ufer nicht beeinträchtigt werden.
Die bis Anfang/Mitte August an den Dresdner Bächen beobachtete Niedrigwassersituation hat sich nach den Niederschlägen Ende August und im September wieder leicht entspannt. Das Umweltamt dankt allen Dresdnerinnen und Dresdnern für ihr Verständnis und die damit einhergehende Unterstützung der Vitalität der Bäche und Seen. Die Allgemeinverfügung zur „Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern" wurde im Dresdner Amtsblatt Nr. 19/2022 vom 30. Juni 2022 bekanntgegeben.