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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/09/pm_017.php 06.09.2022 14:15:23 Uhr 05.09.2024 10:13:18 Uhr

Bildungspaket unterstützt einkommensschwache Familien beim Schulstart

Neue Hefte, Blöcke, Stifte, Sportsachen… Das neue Schuljahr beginnt mit etlichen Ausgaben für die insgesamt rund 60.000 Dresdner Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern. Viele Klassen und Hortgruppen starten mit Fahrten und Ausflügen. Auch das Bildungsticket kostet. Dazu kommen noch die steigenden Preise für das gemeinschaftliche Mittagessen. Besonders für Familien mit geringem Einkommen stellt das eine riesige Belastung dar. Für außerschulische Nachhilfe und Freizeitaktivitäten, etwa im Sportverein oder an der Musikschule, bleibt dann oft kein Geld übrig. Das Sozialamt und das Jobcenter machen deshalb auf die Leistungen des Bildungspakets aufmerksam. 

Die Bildungs- und Teilhabeleistungen sollen den etwa 10.000 berechtigten Dresdner Schülerinnen und Schülern das Lernen und Mitmachen ermöglichen. Das Bildungspaket beinhaltet folgende Zuschüsse:
•    Schulbedarf: mindestens 100 Euro zum Schuljahresbeginn und mindestens 50 Euro zum Schulhalbjahr
•    eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten: die angefallenen Kosten werden komplett übernommen, eine Bestätigung der Schule bzw. des Hortes ist erforderlich
•    Schülerbeförderung: in der Regel werden die Kosten für das Bildungsticket in Höhe von 15 Euro pro Monat übernommen
•    gemeinschaftliche Mittagsverpflegung: die Rechnung der Essenanbieter wird komplett übernommen
•    außerschulische Lernförderung: die Kosten werden in angemessenem Umfang übernommen, die Lehrkraft muss den außerschulischen Nachhilfebedarf bestätigen
•    Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: für Minderjährige gibt es monatlich 15 Euro, Volljährigen werden die tatsächlichen Kosten für (angeleitete) Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, kulturelle Bildung und Freizeiten erstattet.
Das Bildungspaket erhalten Familien, die auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, unkompliziert und unbürokratisch. Familien, die bereits Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld vom Jobcenter oder Sozialhilfe vom Sozialamt beziehen, müssen keine gesonderten Anträge stellen. Sie reichen einfach die benötigten Nachweise bei den Behörden ein. Für den Schulbedarf sind keine Nachweise erforderlich, das Jobcenter und das Sozialamt überweisen das Geld automatisch. Berechtigt sind außerdem Schülerinnen und Schüler, wenn sie selbst oder ihre Eltern Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen beziehen. Familien, die bislang keine der genannten Sozialleistungen beziehen, können sich im Jobcenter beraten lassen und ihren Leistungsanspruch prüfen lassen. Das Jobcenter Dresden ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der Rufnummer 0351-4751730 erreichbar.

Alle Formulare und Infoblätter zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen gibt es unter www.dresden.de/bildungspaket