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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/08/pm_141.php 26.08.2022 15:07:06 Uhr 05.09.2024 18:21:50 Uhr

Beherbergungssteuer künftig auch für berufsbedingte Übernachtungen

Mehreinnahmen sollen Tourismus zu Gute kommen

Der Oberbürgermeister hat den Stadtratsgremien eine Beschlussvorlage zugeleitet, nach der die Erhebung der Beherbergungssteuer in Dresden, die sogenannte „Bettensteuer“, künftig auch auf berufsbedingte Übernachtungen ausgedehnt werden soll. Nach bisheriger Rechtsprechung war dies nicht zulässig. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem am 17. Mai 2022 veröffentlichten Beschluss vom 22. März 2022 (Aktenzeichen 1 BvR 2868/15 u. a.) jedoch entschieden, dass auch eine beruflich veranlasste Übernachtung Gegenstand einer Aufwandsteuer sein kann.

Finanzbürgermeister Dr. Peter Lames: „Diese höchstrichterliche Rechtsprechung wollen wir umsetzen und auch Gäste für die Steuer heranziehen, deren Übernachtung beruflich veranlasst ist. Das vereinfacht die Erhebung der Beherbergungssteuer für die Betriebe wie für die Verwaltung, weil keine Nachweise über den beruflichen Anlass der Übernachtung mehr gesammelt und geprüft werden. Zugleich sind wir mit den Branchenvertretern im Gespräch, wie die Tourismuswirtschaft in Dresden zusätzlich gefördert werden kann.“

Durch mehr steuerpflichtige Übernachtungen erhöhen sich die Einnahmeerwartungen aus der Steuer zu Gunsten des städtischen Haushalts von bisher rund zehn Millionen Euro (ohne pandemiebedingte Beschränkungen) auf knapp 14 Millionen Euro pro Jahr ab 2024.

Steuermittel – auch aus der Beherbergungssteuer – müssen zur Deckung der allgemeinen städtischen Haushaltausgaben verwendet werden, eine unmittelbare Zweckbindung der Einnahmen zur Finanzierung touristischer Aufgaben ist rechtlich nicht zulässig. Die Beschlussvorlage enthält dementsprechend auch keine Festlegungen zur konkreten Verwendung der Steuereinnahmen. Dennoch sind Aufwendungen zur Tourismusförderung im städtischen Haushalt der Landeshauptstadt Dresden selbstverständlich fest verankert.

Nur zwei Beispiele: Für die Dresden Marketing GmbH sind für 2022 Zuschüsse in Höhe von knapp 2,5 Millionen Euro im Haushaltplan vorgesehen. Der Hauptstadtkulturvertrag, mit dem sich die Landeshauptstadt an der Finanzierung der vom Freistaat Sachsen betriebenen Kultureinrichtungen in Dresden beteiligt, ist mit rund 12 Millionen Euro dotiert. Für den kommenden Haushalt 2023/24 wird die Verwaltung vorschlagen, zusätzliche Mittel zielgerichtet zur Förderung des Kongresstourismus einzusetzen.

Die durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angeregte Satzungsnovelle bietet darüber hinaus die Möglichkeit, einige redaktionelle Änderungen am Satzungstext vorzunehmen, die sich aus der Verwaltungspraxis der vergangenen Jahre als notwendig erwiesen haben. Auch sollen die Rechtsgrundlagen dafür geschaffen werden, dass die Beherbergungsbetriebe ihre monatlich fälligen Steueranmeldungen zukünftig in einem noch weiter vereinfachten elektronischen Verfahren an die Stadtverwaltung einreichen können.

Vorgeschlagen wird, diese Regelungen mit Wirkung vom 1. Juli 2023 an in Kraft zu setzen.