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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/08/pm_098.php 10.08.2022 14:14:23 Uhr 06.09.2024 02:21:05 Uhr

Sozialleistungen werden wegen 9 Euro-Ticket nicht gekürzt

Sozialbürgermeisterin Dr. Kaufmann begrüßt Entscheidung der Bundesarbeitsagentur zum 9-Euro-Ticket

Im Zusammenhang mit dem 9-Euro-Ticket wird generell auf Rückforderungen verzichtet. Bereits bewilligte Förderfälle sind weder für die Vergangenheit noch für die Zukunft zulasten der Leistungsberechtigten anzupassen. Das stellt die Bundesagentur für Arbeit in einer aktuellen Weisung an alle Jobcenter klar.
Dresdens Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann begrüßt die Entscheidung: „Das ist ein gutes Signal für alle Menschen, die auf Unterstützung vom Jobcenter angewiesen sind. Der bürokratische Aufwand für die Rückforderung stünde in keinem angemessenen Verhältnis zu dem Erstattungsbetrag. Die Bundesagentur für Arbeit schließt sich damit der unbürokratischen Lösung an, die die Stadt Dresden im Juni für die Beförderungskosten aus dem kommunalen Bildungs- und Teilhabepaket entwickelt hat.“
Schülerinnen, Schüler, Auszubildende, Berufsanfänger und Lehrgangsteilnehmende, denen das Jobcenter die Fahrkosten erstattet, werden somit gleichbehandelt und müssen den Differenzbetrag zwischen der günstigen 9-Euro-Fahrkarte und einer eventuell höheren Förderung nicht ans Jobcenter zurückzahlen. Das gilt in der Zeit vom 1. Juni bis 31. August 2022. Die Stadt hatte bereits im Juni eine entsprechende Regelung für den Teilbereich der Schülerbeförderungskosten, für die sie Verantwortung trägt, erlassen.

Weitere Informationen:
Weisung der Bundesagentur für Arbeit vom 27. Juli 2022: 
https://www.arbeitsagentur.de/datei/weisung-20220714_ba147597.pdf 
Mitteilung der Stadt Dresden vom 21. Juni 2022:
https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/06/pm_061.php