Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/07/pm_025.php 06.07.2022 14:33:24 Uhr 06.09.2024 20:16:22 Uhr

Anträge auf ambulanten Handel im Stadtkern für 2023 ab 25. Juli möglich

Ab Montag, 25. Juli 2022, nimmt die Landeshauptstadt Dresden Sondernutzungsanträge für den ambulanten Handel im Stadtkern für das Kalenderjahr 2023 an. Die Sondernutzungsanträge sind per Post an das Straßen- und Tiefbauamt, St. Petersburger Straße 9, 01069 Dresden, zu schicken oder in den Briefkasten des Neuen Rathauses, Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden, einzuwerfen.

Im städtischen Internet unter www.dresden.de/ambulanter-handel sind die Antragsformulare und Lagepläne für den Stadtkern, in denen die zulässigen Standorte sowie Standortbereiche für die einzelnen Sortimente gekennzeichnet sind, bereitgestellt. Außerdem ist dort ein Informationsblatt erhältlich, in welchem sowohl das Antrags- als auch das Verwaltungsverfahren umfassend erläutert werden.

Alle von Montag, 25. Juli, bis Freitag, 29. Juli 2022, eingehenden Anträge gelten als gleichzeitig gestellt. Bei Mehrfachbewerbungen für einen bestimmten Standplatz bzw. einen Standortbereich entscheidet das Los. Auskünfte erhalten Interessierte auch telefonisch unter 0351-4881781 oder 0351-4881747. 

Darüber hinaus nimmt die Landeshauptstadt Dresden ab dem 25. Juli 2022 Sondernutzungsanträge für ambulanten Handel im übrigen Stadtgebiet für das Jahr 2023 entgegen.

Weitere Informationen: www.dresden.de/ambulanter-handel