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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/06/pm_088.php 28.06.2022 14:59:27 Uhr 07.09.2024 04:15:33 Uhr

Mehr Geld für Dresdner Tagesmütter und Tagesväter

Landeshauptstadt Dresden erhöht die monatlichen Geldleistungen zum 1. Juli 2022 

Zum 1. Juli 2022 wird die Landeshauptstadt Dresden die monatlichen Geldleistungen der rund 360 Tagesmütter und Tagesväter in Dresden erhöhen. Diese setzen sich zusammen aus einer Förderungsleistung und einer Sachkostenpauschale. Darüber hinaus erstattet die Landeshauptstadt Dresden die Hälfte der Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung und Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Beiträge für eine Unfallversicherung in der Grundabsicherung.

Für Kindertagespflegepersonen erhöht sich somit zum 1. Juli die Förderungsleistung beispielsweise für eine 9-stündige Betreuung eines Kindes in den verschiedenen Betragsgruppen (BG) von 635 Euro auf 646 Euro (BG1), von 737 Euro auf 750 Euro (BG2), von 769 Euro auf 780 Euro (BG3), von 791 Euro auf 803 Euro (BG4), von 814 Euro auf 825 Euro (BG5) und von 859 Euro auf 870 Euro (BG6). In der Förderungsleistung ist ein monatlicher Landeszuschuss in Höhe von 35 Euro pro Kind enthalten, den der Freistaat Sachsen allen Kindertagespflegepersonen als Kompensation für ihre pädagogischen Vor- und Nachbereitungszeiten zahlt. 

Auch die Erstattung angemessener Sachkosten wurde überprüft und neu kalkuliert. Berücksichtigt wurden dabei: die gestiegenen Mietkosten, die Erhöhung der Strom- und Gaskosten und der steigende Mindestlohn (zum Beispiel für Reinigungsdienstleistungen). Auch die durchschnittliche Minderauslastung des vergangenen Jahres wurde in die Kalkulation mit einbezogen. Demnach erhöht sich für Kindertagespflegepersonen zum 1. Juli 2022 die Erstattung angemessener Sachkosten für die Betreuung eines Kindes bei der Sachkostenpauschale I (Kindertagespflege in der eigenen Wohnung) von 151 Euro auf 169 Euro und bei der Sachkostenpauschale II (Kindertagespflege in angemieteten Räumen) von 183,50 Euro auf 206 Euro. Aufgrund der genannten Erhöhungen können Kindertagespflegepersonen bei einer 9-stündigen Betreuung von fünf Kindern monatliche Bruttoeinnahmen zwischen 4.075 Euro und 5.845 Euro erzielen.

Die von der Landeshauptstadt Dresden gezahlten Geldleistungen für Kindertagespflegepersonen orientieren sich am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für den Sozial- und Erziehungsdienst (TVÖD SuE). Die Entwicklung von Aufwendungen und der angemessene Bezug zum TVÖD SuE werden jährlich überprüft. Alle Anpassungen erfolgen jeweils zum 1. Juli des Jahres. Eine Übersicht der ab 1. Juli gültigen monatlichen Geldleistungen für Kindertagespflegepersonen in der Landeshauptstadt Dresden steht im Internet unter www.dresden.de/kindertagespflege -> Informationen für Kindertagespflegepersonen.
Die Kindertagespflege ist ein gleichwertiges Angebot zur Kindertagesbetreuung in Kindertagesstätten. Sie bietet Eltern eine individuelle, gesetzlich anerkannte und familienähnliche Kindertagesbetreuungsform für ihre unter 3-jährigen Kinder. Derzeit betreuen Kindertagespflegepersonen etwa 1.500 Kinder in Dresden. 

Eltern, die ihr Kind gern durch eine Kindertagespflegeperson betreuen lassen wollen, können sich in Dresden an eine der drei Beratungs- und Vermittlungsstellen für Kindertagespflege wenden. Neben der Outlaw gGmbH betreiben der Malwina e. V. und der Kinderland Sachsen e. V. stadtteilbezogen eine Beratungs- und Vermittlungsstelle für Kindertagespflege. Diese beraten im Auftrag der Landeshauptstadt Dresden. 

Umfassende Informationen zur Kindertagespflege in der Landeshauptstadt Dresden stehen im Internet unter www.dresden.de/kindertagespflege