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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/05/pm_098.php 25.05.2022 14:14:42 Uhr 20.11.2024 05:43:08 Uhr

Oberbürgermeisterwahl am 12. Juni 2022: Wahllokale öffnen von 8 bis 18 Uhr

Wahlschein und Briefwahlunterlagen bis spätestens Freitag, 10. Juni, 16 Uhr, beantragen

Am Sonntag, 12. Juni 2022, findet die Oberbürgermeisterwahl in Dresden statt. Am Sonntag, 10. Juli findet ein zweiter Wahlgang statt, wenn keiner der Bewerber am 12. Juni die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erreicht. 
Das Wahlgebiet der Landeshauptstadt Dresden ist in 365 Urnenwahlbezirke und 173 Briefwahlbezirke gegliedert. 261 Urnenwahlbezirke sind barrierefrei zugänglich. Die Wahllokale öffnen an beiden Wahltagen jeweils von 8 bis 18 Uhr. Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag ab 15 Uhr im Gymnasium Bürgerwiese und im Beruflichen Schulzentrum für Elektrotechnik zusammen.

Auf der Wahlbenachrichtigung sind Wahlbezirk und Wahlraum angegeben. Die Wähler sind nur in dem Wahlraum ins Wählerverzeichnis eingetragen, der auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt ist und können damit nur in diesem Wahlraum wählen. Zur Wahl sind mitzubringen, die Wahlbenachrichtigung und ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass (EU-Bürger Identitätsausweis). Die Wahlbenachrichtigung wird bei der Wahl am 12. Juni 2022 für den etwaigen zweiten Wahlgang in den allgemeinen Wahlbezirken, nicht aber bei der Briefwahl, wieder ausgehändigt. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

Wahlberechtigte haben die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen und können damit in einem beliebigen Wahlbezirk innerhalb Dresdens wählen. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis spätestens Freitag, 10. Juni 2022, 16 Uhr, bevorzugt über den Onlinewahlscheinantrag auf www.dresden.de/briefwahl, postalisch über die Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder per E-Mail an briefwahl@dresden.de beantragt werden. Außerdem können Wahlberechtigte auf Antrag, die Unterlagen im Briefwahlbüro abholen oder dort per Sofortbriefwahl wählen. Die Briefwahlunterlagen sollten rechtzeitig über die Deutsche Post AG zurückgesandt werden. Im Bundesgebiet sind die Rücksendung der amtlichen Wahlbriefe kostenfrei. Wahlbriefe, die außerhalb des Bundesgebietes oder mit einem anderen Postdienstleister versandt werden, sind zu frankieren. Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens bis zum Wahltag um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief benannten Adresse eingehen, um bei der Auszählung berücksichtigt zu werden.

Wählerinnen und Wähler, die nicht lesen und schreiben können oder körperliche Beeinträchtigungen haben, können sich von einer Hilfsperson bei der Stimmabgabe helfen lassen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung verpflichtet. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses in den Wahlbezirken sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, das Wahlgeschäft darf dabei nicht beeinträchtigt werden. 
Fragen zur Oberbürgermeisterwahl beantwortet die Wahlbehörde telefonisch zu den allgemeinen Dienstzeiten unter 0351-4881120 oder per E-Mail an wahlamt@dresden.de.

Alle Wahllokale sind im Dresdner Amtsblatt, welches am Freitag, 27. Mai, erscheint, veröffentlicht. Barrierefreie Wahllokale sind ausgewiesen. Diese Informationen sind ebenfalls unter www.dresden.de/wahllokalfinder veröffentlicht.