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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/05/pm_002.php 06.05.2022 10:47:53 Uhr 08.09.2024 18:22:35 Uhr

Kommunale Kitas und Horte bereiten sich auf Warnstreik am 4. Mai vor

Die Gewerkschaft ver.di sowie die GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) haben ihre Mitglieder für Mittwoch, 4. Mai 2022, zu einem ganztägigen Warnstreik in den kommunalen Kitas und Horten in Dresden aufgerufen. Der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen informierte die Eltern am Freitag, 29. April 2022, über den angekündigten Streik und das vorbereitete Informationsangebot: Am Streiktag wird der Eigenbetrieb auf der städtischen Internetseite www.dresden.de/kita-streik ab 6 Uhr wieder eine Übersicht der Kindertageseinrichtungen veröffentlichen, die vom Streik konkret betroffen sind. Zusätzlich erhalten Eltern über die Hotline 0351-4885111 ab 6 Uhr Auskunft darüber, ob ihre Kita oder ihr Hort vom Streik betroffen sein wird. 

Eltern sollten vorsorglich private Betreuung organisieren

Für Eltern steht keine Notbetreuung in ihrer Kindertageseinrichtung zur Verfügung. Stattdessen werden die Kitas und Horte öffnen, sobald pädagogische Fachkräfte, die nicht dem Streikaufruf folgen wollen, für die Betreuung der Kinder zur Verfügung stehen. Es können maximal so viele Kinder betreut werden, wie nach Personalschlüssel zulässig sind. Eine Betreuung in anderen städtischen Kindertageseinrichtungen ist nur möglich, wenn dort ein Gastplatz zur Verfügung steht. Hierfür müssen die Eltern das ausgefüllte „Formblatt für Gastkinder“ mitbringen sowie das Verpflegungsgeld für das Mittagessen in der Gasteinrichtung im Voraus und in bar bezahlen. Das Formblatt wird den Eltern zusammen mit dem Elternbrief ausgehändigt und ist zusätzlich auf der Internetseite www.dresden.de/kita-streik veröffentlicht. Der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen empfiehlt den Eltern dennoch vorsorglich alternative Betreuungsmöglichkeiten zu organisieren.

Sollten Eltern streikbedingt ihre Kinder nicht in die Betreuung von Kita oder Hort geben können, so erhalten sie automatisch 1/20 ihres monatlichen Elternbeitrages für den Streiktag zurückerstattet. Die Kindertageseinrichtungen informieren dazu die Beitragsstelle für die entsprechende Beitragsrückerstattung. Ein gesonderter Antrag der Eltern ist nicht erforderlich. Den Rückerstattungsbescheid erhalten die Eltern spätestens drei Monate nach dem jeweiligen Monat, in dem die Betreuung nicht gewährleistet werden konnte.