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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/04/pm_068.php 20.04.2022 15:50:09 Uhr 09.09.2024 02:13:35 Uhr

Aufhebung Sperrzone – Für Geflügelhalter entfallen angeordnete Auflagen

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen Geflügelpest aufgehoben

Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 18. März 2022 wird mit Wirkung zum Mittwoch, 20. April 2022 aufgehoben. In der Sperrzone sind alle erforderlichen Maßnahmen abgeschlossen. Sie kann aufgehoben werden.

Für die Geflügelhalter entfallen die angeordneten Auflagen. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dresden weist darauf hin, dass die regulär geltenden Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin einzuhalten sind und Verdachtsmomente in den Beständen wie plötzlicher Tod, Atemwegssymptome, Durchfall oder Rückgang der Legeleistung anzuzeigen sind.

Das Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt Dresden wurde am 17. März 2022 über den amtlich festgestellten Ausbruch der der Geflügelpest in Wachau im Landkreis Bautzen in Kenntnis gesetzt. Ist die Geflügelpest in einem Betrieb amtlich festgestellt, so legt die zuständige Behörde eine Sperrzone fest, bestehend aus einer Schutzzone von mindestens drei Kilometer Radius um den Ausbruchsbetrieb und einer Überwachungszone von mindestens zehn Kilometer Radius um den Ausbruchsbetrieb. Die Allgemeinverfügung richtete sich an Halter und damit verantwortliche Personen von Geflügel in der Sperrzone auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden.

Aktuelle Informationen unter www.dresden.de/gefluegelpest bereitgestellt.