Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/04/pm_066.php 20.04.2022 15:32:28 Uhr 20.11.2024 05:27:29 Uhr

Oberbürgermeisterwahl 2022

Neuzugezogene müssen sich rechtzeitig in Dresden anmelden

Um bei der OB-Wahl 2022 wählen zu dürfen, müssen neuzugezogene Dresdnerinnen und Dresdner rechtzeitig ihren Wohnsitz anmelden. Die Oberbürgermeisterwahl findet am Sonntag, 12. Juni 2022 statt. Sollte im ersten Wahlgang keiner der Kandidatinnen und Kandidaten eine absolute Mehrheit erreichen, findet am Sonntag, 10. Juli 2022 ein zweiter Wahlgang statt.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten (das bedeutet: mindestens seit dem 12. März 2022 für den zweiten Wahlgang seit dem 10. April 2022) in der Landeshauptstadt Dresden ihren Hauptwohnsitz haben und nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Aufgrund von Personalengpässen in den Bürgerbüros sind die Termine mit längeren Wartezeiten verbunden und müssen einige Wochen im Voraus gebucht werden. Alle volljährigen Personen, welche vor oder am 12. März umgezogen sind und noch keinen Termin für die Anmeldung haben, sollten sich so schnell wie möglich per E-Mail mit dem Betreff „OB-Wahl“ an ihr zuständiges Bürgerbüro wenden. Die Kontaktadressen findet man auf www.dresden.de/buergerbueros. Die Anmeldung sollte bis Ende April 2022 erfolgen, da am 1. Mai 2022 das Wählerverzeichnis aufgebaut wird.

Ab der ersten Maiwoche werden die Wahlbenachrichtigungen an alle wahlberechtigten Dresdnerinnen und Dresdner bis spätestens zum 22. Mai 2022 versendet. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, kann sich beim Bürgertelefon unter 0351-4881120 melden.