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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/04/pm_046.php 13.04.2022 15:44:49 Uhr 09.09.2024 06:16:01 Uhr

Aufstallung von Geflügel an der Elbe nicht mehr nötig

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung wird zum 13. April 2022 aufgehoben

Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 12. März 2022, die das Halten von Geflügel (ausgenommen Laufvögel) in festen Ställen zum Schutz vor der Geflügelpest in Risikogebieten anordnet, wird mit Wirkung zu heute, 13. April 2022 aufgehoben.

Seit Herbst 2021 wurden in Deutschland zahlreiche Ausbrüche der Geflügelpest bei Wildvögeln und in Geflügelhaltungen festgestellt. Das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags sowie der weiteren Verbreitung in Geflügelhaltungen und Vogelbeständen wurde vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als hoch eingestuft (Stand 10. Januar 2022). Aufgrund der Vielzahl an Geflügelpest-Befunden in ganz Deutschland sowie der überregionalen Verteilung der Fundorte musste von einem hohen Virusdruck in der Wildvogelpopulation ausgegangen werden. In Dresden wurde seit Anfang Februar 2022 bei hauptsächlich in Elbnähe verendeten Wildvögeln Geflügelpest nachgewiesen. Daher verfügte das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dresden nach Vornahme einer Risikobewertung die Aufstallung von Geflügel zum Schutz vor der Geflügelpest entlang der Elbe innerhalb eines Gewässerrandstreifens von 500 m Breite.

Fallzahlen der Geflügelpest sinken

In Dresden wurde bei insgesamt neun verendet aufgefundenen Wildgänsen, zwei verendeten Schwänen und einem Mäusebussard Geflügelpest nachgewiesen. Bei den in den letzten Wochen verendet aufgefundenen Wildvögeln erfolgte kein weiterer Nachweis der Geflügelpest. In ganz Deutschland zeichnen sich ebenfalls sinkende Ausbruchszahlen ab. Aufgrund sinkender Fallzahlen auch in den angrenzenden Landkreisen wird das Risiko des Eintrages des Erregers in Geflügelbestände regional als gering eingestuft. Daraus ergibt sich vorliegend, dass die Aufstallung zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel nicht mehr erforderlich ist. Das normale Maß an Biosicherheitsmaßnahmen gilt es dennoch weiterhin einzuhalten.

Allgemeinverfügung in Amtsblatt und Internet

Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel (ausgenommen Laufvögel) zum Schutz vor der Geflügelpest in Risikogebieten vom 12. März 2022 wird durch öffentliche Bekanntmachung im Dresdner Amtsblatt 16 am 22. April 2022 verkündet. Der vollständige Inhalt der Allgemeinverfügung kann zu den Geschäftszeiten im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dresden sowie auf der Internetseite www.dresden.de/gefluegelpest eingesehen werden.