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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/04/pm_036.php 11.04.2022 21:22:27 Uhr 20.11.2024 05:22:29 Uhr

Gemeindewahlausschuss entscheidet über Zulassung von Wahlvorschlägen zur OB-Wahl 2022

Der Gemeindewahlausschuss hat heute, Montag, 11. April 2022 in seiner ersten öffentlichen Sitzung im Neuen Rathaus entschieden, welche Wahlvorschläge zur Oberbürgermeisterwahl in Dresden zugelassen oder zurückgewiesen werden. Mit einem Wahlvorschlag kandidiert eine Person als Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister. Diese Wahlvorschläge werden in folgender Reihenfolge auf den Stimmzetteln in Dresden stehen:

  1. Hilbert, Dirk (Unabhängige Bürger für Dresden e. V.)
  2. Jähnigen, Eva (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  3. Dr. Krah, Maximilian (Alternative für Deutschland)
  4. Schollbach, André (DIE LINKE)
  5. Pallas, Albrecht (Sozialdemokratische Partei Deutschlands)
  6. Dr. Schulte-Wissermann, Martin (Piratenpartei Deutschland)
  7. Pöhnisch, Jan (Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative - Die PARTEI)
  8. Fuchs, Marcus Carsten (Marcus Fuchs. Dresden verdient Größe #197)
  9. Wolff, Sascha (SASCHA WOLFF - VIELFALT FÜR DRESDEN).

Drei Wahlvorschläge wurden aufgrund mangelnder Unterstützungsunterschriften zurückgewiesen. Bis Donnerstag, 14. April 2022 können jeder Bewerber oder jede Vertrauensperson schriftlich Beschwerde bei der Landesdirektion Sachsen einlegen.
Am Donnerstag, 28. April 2022 wird die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge im Dresdner Amtsblatt veröffentlicht.

Korrektur vom 11. April 2022, 16.55 Uhr

Die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Stimmzettel ergibt sich nicht aus der Reihenfolge des Eingangsdatums, wie es in der früheren Version der Meldung stand. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.

Die Reihenfolge ergibt sich wie folgt: Der Amtsinhaber als Erster. Danach die Wahlvorschläge der Parteien und Wählervereinigungen nach der Stimmverteilung bei der vergangenen Kommunalwahl (Ziffer 2 bis 7). Danach die Wahlvorschläge in alphabetischer Reihenfolge (Ziffer 8 und 9). Grundlage für die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel ist die Sächsische Kommunalwahlordnung (KomWO) und das sächsische Kommunalwahlgesetz.